GGO I

Gemeinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung - Allgemeiner Teil (GGO I)

Die GGO enthält für die Verwaltung verbindliche Bestimmungen (Verwaltungsvorschriften), die das Geschäftsverfahren in den Behörden des Landes Berlin regeln. Die Berliner Verwaltung im Sinne der Geschäftsordnung umfasst die Senatsverwaltungen und Bezirke und die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nicht rechtsfähigen Anstalten und die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe (§ 3 Absatz 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes).

Die Organisations- und Verfahrensvorschriften der Geschäftsordnung regeln die innnerbehördliche Verwaltungstätigkeit. Sie gliedern sich in einen Allgemeinen Teil – GGO I und einen Besonderen Teil – GGO II. Die Vorschriften der GGO II gehen als besondere Vorschriften ggf. den Bestimmungen der GGO I vor.

Zusätzliche Hinweise zu den Behördenbriefbogen der Berliner Verwaltung finden Sie im Rundschreiben InnDS I Nr. 1/2021 über die Ausgestaltung von Behördenbriefbogen und weiterer Geschäftsausstattung vom 19. Mai 2021

  • Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung GGO I

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 2. Juni 2026

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Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

Ansprechperson

Frau Petersen
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