Aufenthaltsrecht

Integration

Zuwanderung, Asyl und Aufenthaltsbeendigung

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist als oberste Landesbehörde zuständig für Grundsatzfragen der Ausländerpolitik (Aufenthaltsrecht, Asylrecht) ... Weitere Informationen

Schwarze und weiße Hand fassen sich an

Härtefallkommission

Menschen, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und vollziehbar ausreisepflichtig sind, können sich an die Berliner Härtefallkommission wenden und um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle gemäß § 23a Aufenthaltsgesetz ersuchen ... Weitere Informationen

Gruppe junger Menschen internationaler Herkunft

Beirat für Migration

Mit dem Beirat für Migration wird das Ziel verfolgt, den Dialog zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft zu migrationsrelevanten Themen zu fördern, zu verstetigen, und ihn wissenschaftlich begleiten zu lassen. Weitere Informationen

Stapel von Dokumenten

Weitere Informationen

Zuwendungsrichtlinie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Auswahl und Förderung eines Rückkehrberatungsprojektes zur Förderung der freiwilligen Rückkehr Weitere Informationen

Kontakt

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Referat I B – Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht, Staatsangehörigkeitsrecht
und
Referat I D – Sicherheit und Rückkehrmanagement

Ansprechpersonen

I B – Zuwanderung, Asyl und Staatsangehörigkeit:
Frau Rienitz

I D – Sicherheit und Rückkehrmanagement
Herr Sander