Kriminalstatistiken, Lagebilder und Berichte über die Kriminalitätsentwicklung in Berlin

Polizeiabsperrung vor einem Wohnhaus

Aufgabe und Bedeutung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Um das statistische Datenmaterial unter diesen Gesichtspunkten optimal ausschöpfen zu können, ist es erforderlich, die mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vorliegenden Feststellungen – ungeachtet der späteren Selektionsvorgänge im Strafverfahren – unverändert in der PKS zu erfassen.

Im Einzelnen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten und der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Straftatenbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

Inhalt der PKS

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der (Kriminal-) Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß PKS-Straftatenkatalog und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst.

Straftaten nach Ländergesetzen des Nebenstrafrechts werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik, mit Ausnahme der Datenschutz- und etwaiger Versammlungsgesetze, nicht erfasst. In der Polizeilichen Kriminalstatistik sind Staatsschutz- und Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, nicht enthalten.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin wird nach den Richtlinien erstellt, die seit 1953 einheitlich für das Bundesgebiet gelten. Diese Richtlinien unterliegen einem ständigen Prozess der Weiterentwicklung, an dem regelmäßig Vertreter und Vertreterinnen aller Bundesländer und des BKA beteiligt sind. Die statistischen Daten der Landeskriminalämter fließen in die vom Bundeskriminalamt (BKA) zu erstellende Polizeiliche Kriminalstatistik für die Bundesrepublik Deutschland ein.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz wegen unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und -zeitpunkte nicht vergleichbar.

Weitere Informationen