Verfassungsschutzberichte
Der Verfassungsschutzbericht stellt jährlich umfassend die aktuellen Entwicklungen in den Beobachtungsfeldern Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus und Ausländerextremismus sowie in den Bereichen Wirtschaftsschutz und Spionage dar. Darüber hinaus enthält der Verfassungsschutzbericht einen lexikalischen Hintergrundteil zu extremistischen Personenzusammenschlüssen sowie Hintergrundinformationen über die Verfassungsschutzarbeit.
Umfang: 220 bis 390 Seiten.
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Information zum Verfassungsschutzbericht 2016
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 23.07.2018 (OVG 1 S 39.18) einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin (VG 1 L 515.17) abgeändert und das Land Berlin verpflichtet, im Verfassungsschutzbericht 2017 die wörtliche oder sinngemäße Aufnahme und Verbreitung einiger Äußerungen aus dem Verfassungsschutzbericht 2016 zu dem im Kapitel „1.8 Legalistischer Islamismus“ (S. 73 ff) genannten Verein „Neuköllner Begegnungsstätte e.V.“ zu unterlassen, solange die Erwähnung des Vereins im Hinblick auf die Bewertung seiner Funktion im Gefüge des legalistischen Islamismus nicht klargestellt wird.
Hier finden Sie die anonymisierten Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 23.07.2018 und des VG Berlin vom 25.04.2018: