Für die Korruptionsbekämpfung und -prävention in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (AGK) im Referat I C zuständig. Sie wurde 1995 vom Senat ins Leben gerufen und ist in erster Linie präventiv tätig.
Die AGK ist zuständig für die Prüfung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns bei fiskalischer und hoheitlicher Tätigkeit im Bereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie – als Aufsichtsbehörde – der ihr nachgeordneten Behörden. Sie hat die Aufgabe, die Dienstkräfte zu sensibilisieren und die Einhaltung der Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung und der angrenzenden Themenkomplexe “Sponsoring”, “Werbung” und “Belohnungen und Geschenke” zu überprüfen. Sie führt anlassbezogene Prüfungen und Routineprüfungen durch, erteilt Genehmigungen, fertigt Stellungnahmen und ist Ansprechpartnerin für die Dienstkräfte und andere Verwaltungen sowie für korruptionsbezogene Fragen aus dem politischen Raum.
Zudem ist sie Mitglied in der bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz angesiedelten, ressortübergreifenden und berlinweit tätigen Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe (AKA).