Was ist die sogenannte NWR-ID?
Der Ausbau des Nationalen Waffenregisters umfasst vielfältige „NWR-ID’s“. Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer (ID) des NWR. Sie wird einmalig für bestimmte Arten von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind – unter anderem für eine Person, für Erlaubnisse bzw. Erlaubnisdokumente sowie für Waffen bzw. Waffenteile (wesentliche Teile).
Die NWR-ID gewährleistet daher die eindeutige Identifikation und Zuordnung der Daten im NWR. Private Waffenbesitzer benötigen „ihre“ NWR-IDs insbesondere für Waffenan- bzw. -verkäufe bei gewerblichen Waffenhändlern.
Wozu benötige ich meine NWR-IDs?
Beim Waffenbesitzwechsel von Privat zu Privat müssen auch künftig weder dem Verkäufer noch dem Käufer ihre jeweiligen NWR-IDs bzw. die der Waffe und ihrer wesentlichen Teile vorher bekannt sein.
Aber: Gewerbliche Waffenhändler und Waffenhersteller sind ab dem 01.09.2020 verpflichtet, insbesondere ihre Verkäufe oder Erwerbe (auch nur vorübergehende für Bearbeitungen/Reparaturen) selbst direkt gegenüber dem NWR anzuzeigen. Um eine eindeutige Identifikation und Zuordnung der übermittelten Daten sicherzustellen, haben die gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler dabei jeweils die NWR-IDs der betroffenen Person, der Erlaubnis, der Waffe und der wesentlichen Teile anzugeben.
Anders als bislang benötigt daher ein privater Waffenbesitzer beim Erwerb von oder dem Verkauf an einen gewerblichen Waffenhändler oder Waffenhersteller „seine“ NWR-IDs.
Eine Ausnahme gilt insoweit zugunsten von Jungjägern: Sind sie bei ihrem ersten Waffenerwerb noch nicht im NWR registriert, weil sie noch keine Waffenbesitzkarte beantragt haben, ist die Angabe von NWR-IDs nicht nötig.
Wie erhalte ich meine NWR-IDs?
Jeder Waffenbesitzer kann ab sofort bei seiner zuständigen Waffenbehörde ein sogenanntes Stammdatenblatt erhalten, das alle maßgeblichen IDs enthält – insbesondere auch die der Waffen bzw. Waffenteile.
Die Anforderung dieses Datenblattes kann telefonisch, formlos per E-Mail unter Angabe der vollständigen Personalien oder per Briefpost erfolgen. Die Zusendung des Datenblattes erfolgt im Regelfall postalisch. Kosten entstehen den Waffenbesitzern nicht.
Darüber hinaus können die ID-Nummern der Waffenbesitzer (PersonenID) sowie für die Erlaubnis (ErlaubnisID) in die Waffenbesitzkarte eingedruckt werden. Dies erfolgt bei Neu-Erteilungen oder wenn die Waffenbesitzkarten anlassbezogen (z.B. zur Ein- oder Austragung von Waffen) bei der Waffenbehörde vorliegen und die Nummern noch nicht eingedruckt sind.
Bitte sehen Sie von der Übersendung der Original-Dokumente nur zum Zweck der Aufbringung der ID-Nummern ab – das Stammdatenblatt ist ausreichend!