Neue Sprechzeiten bei der Waffenbehörde
Ab dem 19.10.2023 bietet die Waffenbehörde Berlin wieder persönliche Sprechzeiten an.
Geöffnet ist jeweils am Donnerstag von 9.00 bis 13.00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei großem Besucherandrang ggf. der Zugang zur Waffenbehörde bereits vor dem Ende der Sprechzeit geschlossen werden muss.
Bitte nutzen Sie daher weiterhin die Möglichkeiten, Anträge, Anzeigen, etc. per E-Mail, im Online-Verfahren oder per Post zu übersenden bzw. bei der Hauswache abzugeben.
Nach der geltenden Hausordnung werden alle Besucherinnen und Besucher durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst einer Sicherheitskontrolle unterzogen.
Das Gebäude darf nicht mit Waffen, verbotenen oder gefährlichen Gegenständen betreten werden. Im Falle des Mitführens sind diese Gegenstände beim Sicherheits- und Ordnungsdienst anzuzeigen und in Verwahrung zu geben.
Sollten Sie seitens der Waffenbehörde ausdrücklich zur Vorlage einer Waffe aufgefordert worden sein, geben Sie dies bitte an.
Für freiwillige Waffenabgaben wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen Polizeiabschnitt.
Wie kann ein Antrag außerhalb der Sprechzeiten der Waffenbehörde eingereicht werden?
Auch wenn Sie die Waffenbehörde nicht zur offenen Sprechzeit aufsuchen, bearbeitet die Waffenbehörde selbstverständlich Ihre Anträge.
Diese reichen Sie bitte auf einem der folgenden Wege ein:
Jagdscheinverlängerung: Bitte senden Sie uns den Jagdschein, das Antragsformular und den Versicherungsnachweis per Post oder geben Sie alles unten am Eingang bei der Hauswache des Polizeipräsidiums, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, ab. Ist das Jagdscheinheft voll, bitte auch zwei Passfotos beifügen.
Anzeige des Erwerbs in eine bestehende Waffenbesitzkarte oder Anzeige des Überlassens: Bitte senden Sie uns die Waffenbesitzkarte, ggf. den Europäischen Feuerwaffenpass und das Anzeigeformular per Post oder geben Sie alles unten am Eingang bei der Hauswache des Polizeipräsidiums, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, ab.
Diese und alle anderen Anträge können z. T. als Online-Formular, aber auch per Post, per E-Mail (hierfür bitte das entsprechende Formular ausdrucken, unterschreiben und einscannen) oder Fax eingereicht werden oder am Eingang bei der Hauswache des Polizeipräsidiums, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin, abgegeben werden. Die benötigten Anlagen wie z.B. die Kopie des Personalausweises, Bedürfnisnachweis, Sachkunde-/Jägerprüfungszeugnis, Versicherungsnachweis oder Nachweis der sicheren Waffenlagerung sind beizufügen. Bei der Online-Antragstellung ist das Erlaubnisdokument, in das eine Eintragung beantragt wird, parallel zum Online-Antrag postalisch zu übersenden oder w. o. a. abzugeben.
Die Antrags- und Anzeigeformulare finden Sie hier
Sie erhalten die Erlaubnis nach Bearbeitung per Einwurfeinschreiben mit einem Gebührenbescheid für die Überweisung der Bearbeitungsgebühr.
Im Interesse der zügigen Sachbearbeitung bitte wir von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen.