
Bild: Polizei Berlin
Waffen- und Messerverbotszonen
Gemäß § 1 der Verordnung über das „Verbot des Führens von Waffen und Messern“ der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin vom 17. Dezember 2024 ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs innerhalb der beschriebenen und kartografisch dargestellten Gebiete am Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz verboten. Waffen- und Messerverbotszonen