Öffentliche Zustellung

Brief wird in Briefkasten eingeworfen

Eine öffentliche Zustellung ist erforderlich, wenn der Aufenthaltsort der empfangsberechtigten Person unbekannt ist und eine Zustellung an eine vertretungsberechtigte Person oder eine bevollmächtigte empfangsberechtigte Person nicht möglich ist.

Rechtsgrundlage für die öffentliche Zustellung ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetzes (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG gilt das zuzustellende Dokument zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung als zugestellt, auch wenn die betroffene Person von der Bekanntmachung keine Kenntnis erlangt hat. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, deren Versäumung zum Eintritt von Rechtsnachteilen führen kann.

05.08.2026

  • Name, Vorname

    Siewert, Celina

  • Letzte bekannte Anschrift

    ohne festen Wohnsitz

  • Aktenzeichen

    260804-1300-471686

  • Bescheid

    Ankündigung der Verwertung sichergestellter Gegenstände gem. § 10 VwZG

    Das am 04.08.2026 sichergestellte Küchenmesser kann bei der unten genannten Dienststelle zu Bürodienstzeiten abgeholt werden. Das Küchenmesser wird zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Schreibens entsorgt.

  • Zuständige Dienststelle

    Direktion 4 Abschnitt 41
    Gothaer Str. 19
    10823 Berlin
    Sachbearbeiter: PK Stemmer

  • Veröffentlichung

    05.08.2026

  • Löschtermin

    19.08.2026

05.08.2026

  • Name, Vorname

    Babic, Bosko

  • Geburtsdatum

    20.04.1973

  • Letzte bekannt Anschrift

    Maulbeerallee 41
    13593 Berlin

  • Vorgangsnummer

    260312-1946-325044

  • Bescheid

    Sichergestellter Gegenstand/Androhung der Verwertung polizeilich sichergestellter Gegenstände vom 12.03.2026

    Sehr geehrter Herr Babic,

    im Rahmen eines Polizeieinsatzes am 12.03.2026 wurde ein Fahrzeugschlüssel für das Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen B-WJ 5002 sichergestellt, welches Sie am 11.03.2026 erworben haben.
    Der Grund der Sicherstellung ist nunmehr entfallen.

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Telefonnummer +4930 4664 551664 oder +4930 4664 551660 einen Abholtermin um die Herausgabe zu ermöglichen.

    Diese Benachrichtigung gilt als zugestellt, wenn seit Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Zeitpunkt der Zustellung haben Sie eine Frist von vier Wochen um einen Termin zur Abholung zu vereinbaren oder den Gegenstand auf der Polizeidienststelle A 51, Wedekindstr. 10, 10243 Berlin, in Empfang zu nehmen. Sollten Sie sich bis zur genannten Frist nicht zur Sache einlassen, erfolgt die Anordnung der Verwertung der Gegenstände nach § 40 Abs 1. Nr. 5 ASOG Bln. In diesem Fall werden die Gegenstände der Bekanntmachung vernichtet.

    Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 10 Abs. 1 Nr. des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Berlin) in den zurzeit geltenden Fassungen.

  • Zuständige Dienststelle

    Polizei Berlin
    Direktion 5 (City)
    Abschnitt 51
    Wedekindstr. 10
    10243 Berlin
    Sachbearbeiterin: Galan, PB i. AK

  • Veröffentlichung

    05.08.2026

  • Löschtermin

    16.09.2026

04.08.2026

  • Name, Vorname

    JAGIELO, Tomasz Andrzej

  • Geburtsdatum

    13.09.1984

  • Letzte bekannt Anschrift

    unbekannt

  • Vorgangsnummer

    260729-2115-420361

  • Bescheid

    Sichergestellter Gegenstand/Androhung der Verwertung polizeilich sichergestellter Gegenstände vom 29.07.2026

    Sehr geehrter Herr Jagielo,

    im Rahmen eines Polizeieinsatzes am 29.07.2026 wurde ein Taschenmesser, Marke Victorinox sichergestellt.
    Der Grund der Sicherstellung ist nunmehr entfallen.

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch unter der Telefonnummer +4930 4664 551664 oder +4930 4664 551660 einen Abholtermin um die Herausgabe des Taschenmessers zu ermöglichen.

    Diese Benachrichtigung gilt als zugestellt, wenn seit Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Zeitpunkt der Zustellung haben Sie eine Frist von vier Wochen um einen Termin zur Abholung zu vereinbaren oder den Gegenstand auf der Polizeidienststelle A 51, Wedekindstr. 10, 10243 Berlin, in Empfang zu nehmen. Sollten Sie sich bis zur genannten Frist nicht zur Sache einlassen, erfolgt die Anordnung der Verwertung der Gegenstände nach § 40 Abs 1. Nr. 5 ASOG Bln. In diesem Fall werden die Gegenstände der Bekanntmachung vernichtet.

    Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 10 Abs. 1 Nr. des Verwaltungszustellungsgesetztes (VwZG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG Berlin) in den zurzeit geltenden Fassungen.

  • Zuständige Dienststelle

    Polizei Berlin
    Direktion 5 (City)
    Abschnitt 51
    Wedekindstr. 10
    10243 Berlin
    Sachbearbeiterin: TB Nitschke

  • Veröffentlichung

    04.08.2026

  • Löschung

    15.09.2026

31.07.

  • Name, Vorname, Wohnsitz, Aktenzeichen, Bescheid

    1. KIELBASINSKI, Damian Lukasz, Anschrift: unbekannt/o.f.W, Aktenzeichen: 260526-1600-231273, die gemäß ASOG am 26.05.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen DW6YY63 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    2. GRUBISIC, Vlada, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 30.06.2026,
    die gemäß ASOG am 30.06.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen SG7702C werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    3. SOLOVIOV, Vorname unbekannt, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260506-1850-231273,
    die gemäß ASOG am 06.05.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen PZ9T497 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

  • zuständige Dienststelle

    Direktion Einsatz/Verkehr
    Abteilung Verkehr
    Verkehrssicherheitsdienst
    Rudolstädter Str. 83-85
    10713 Berlin
    Sachbearbeiter: POK Grapentin

  • Veröffentlichung

    31.07.2026

  • Löschung

    18.08.2026

28.07.2026

  • Name, Vorname, Wohnsitz, Aktenzeichen, Bescheid

    1. GHEORGE Romas, Anschrift: unbekannt/o.f.W, Aktenzeichen: 260418-2330-231273,
    die gemäß ASOG am 18.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen KOLTK17 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    2. GJERGJI, Amarildo, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260326-0230-288607,
    die gemäß ASOG am 26.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen GDA4KU2 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    3. KRECHUN, Andrian, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260425-1330-231273,
    die gemäß ASOG am 25.04.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen WPI0474E werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    4. MAMEDOV, Maga, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260425-1530-231273,
    die gemäß ASOG am 25.04.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen DX21930 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    5. AMADOR, Rostas, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260419-0200-231273,
    die gemäß ASOG am 19.04.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen TKN44254 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

  • zuständige Dienststelle

    Direktion Einsatz/Verkehr
    Abteilung Verkehr
    Verkehrssicherheitsdienst
    Rudolstädter Str. 83-85
    10713 Berlin
    Sachbearbeiter: POK Grapentin

  • Veröffentlichung

    28.07.2026

  • Löschung

    13.08.2026

27.07.2026

  • Name, Vorname, Wohnsitz, Aktenzeichen, Bescheid

    1. BOBOKHONOV Alisner, Anschrift: unbekannt/o.f.W, Aktenzeichen: 260318-2220-231273,
    die gemäß ASOG am 18.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZS373NT werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    2. OLSZEWSKI, Artur, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260306-0005-288607,
    die gemäß ASOG am 06.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZMY516AJ werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    3. LINGURAR, Dan-Cosmin, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260121-1801-231273,
    die gemäß ASOG am 21.01.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen DW3UU80 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    4. PARNICA, Simon, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260306-0312-288607,
    die gemäß ASOG am 06.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZS5417V werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    5. PAWLUS, Patryk, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260228-0515-288607,
    die gemäß ASOG am 06.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen FG5257G werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    6. SZYMON Dytlow, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260222-2230-288607,
    die gemäß ASOG am 06.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen FZA44890 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    7. POSIRCA, Fordian, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260308-0630-231273,
    die gemäß ASOG am 08.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen DLBGP36 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    8. MUSYUREG, Erdinch, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260318-2230-231273,
    die gemäß ASOG am 18.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZST54140 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    9. PORZEZINSKI, Krzysztof, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260321-0645-231273,
    die gemäß ASOG am 21.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZS167PR werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    10. STOICA, Tudor, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260308-1200-231273,
    die gemäß ASOG am 08.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen WW3282R werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    11. KOWALCZYK, Wojciech, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260305-1230-231273,
    die gemäß ASOG am 05.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen EPATY39 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    12. unbekannt, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260222-2236-288607,
    die gemäß ASOG am 22.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen ZST5011A werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    13. KHORKHOMELIDZE, Zviadi, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260306-0251-288607,
    die gemäß ASOG am 26.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen KWA99615 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    14. WALIGORA, Michal, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260202-1901-231273,
    die gemäß ASOG am 02.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen PO2CN04 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    15. TOMASZCZYK, Marcin, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260322-2320-231273,
    die gemäß ASOG am 22.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen FSWJP38 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    16. PODGORSKI, Zbigniew, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260308-1650-231273,
    die gemäß ASOG am 08.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen FZA26423 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    17. DANILA, Marius, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260318-2245-231273,
    die gemäß ASOG am 18.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen PZ9L251 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    18. STAN, Ronaldo, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260130-0500-439134,
    die gemäß ASOG am 30.01.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen WOR92158 + ZB I werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    19. GABOR, Rupi, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260228-0130-288607,
    die gemäß ASOG am 28.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen WRA4043G werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    20. PIROOK, Wahid, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260221-1526-288607,
    die gemäß ASOG am 21.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen FGW7958 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    21. BASHIMOV, Amanyaz, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260221-1015-288607,
    die gemäß ASOG am 21.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen PO3XS95 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    22. CALDARAR, Novac, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260321-0730-231273,
    die gemäß ASOG am 21.03.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen POS85249 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

    23. PAWLOWSKI, Robert, Anschrift: unbekannt/o.f.W., Aktenzeichen 260310-2330-231273,
    die gemäß ASOG am 21.02.2026 sichergestellten polnischen Kennzeichen KOS85078 werden gem. § 40 ASOG vernichtet. Da es sich um einen Zulassungsverstoß handelt, ist eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig.

  • zuständige Dienststelle

    Direktion Einsatz/Verkehr
    Abteilung Verkehr
    Verkehrssicherheitsdienst
    Rudolstädter Str. 83-85
    10713 Berlin
    Sachbearbeiter: POK Grapentin

  • Veröffentlichung

    27.07.2026

  • Löschung

    10.08.2026