Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Bußgeldstelle - Allgemeines

Bussgeldstelle Dienststellenschild

Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin bearbeitet sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin. Dazu gehört auch das Abschleppen von verkehrswidrig geparkten Fahrzeugen (sog. „Umsetzung“) sowie die Verwahrung sichergestellter Kfz.

Für die Anzeige von Verkehrsordnungswidrigkeiten sind in Berlin die Polizei und die Bezirksämter parallel zuständig. Dabei beschränkt sich die Kompetenz der bezirklichen Verkehrsüberwachung (Berliner Ordnungsämter) jedoch überwiegend auf den so genannten ruhenden Verkehr (also Verstöße gegen Halt- und Parkverbote, in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung vor allem Verstöße gegen die Parkscheinpflicht).

Die angezeigten Verfahren werden in Papierform oder elektronisch der Bußgeldstelle übergeben und von hier weiter bearbeitet. Die Bearbeitung eines Vorgangs, die Erhebung von Einwänden oder die Klärung von Fragen ist aufgrund der automatisierten Verfahrensabläufe immer nur nach der Zuteilung eines Aktenzeichens möglich. Sie können als Betroffene oder Betroffener dann auf verschiedenen Wegen mit der Bußgeldstelle in Kontakt treten.

Schriftliche Äußerungen in der Sache können Sie nur unter Angabe des Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse bussgeldstelle@bowi.berlin.de abgeben bzw. senden. Wegen der noch fehlenden elektronischen Signatur kann ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden.
Sofern Ihnen kein Aktenzeichen der Bußgeldstelle vorliegt, wenden Sie sich bitte bei konkreten Anliegen an service@bowi.berlin.de, jedoch ist für lediglich allgemeine Fragestellungen diese E-Mail-Adresse nicht geeignet.

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, sich auf dem Onlineportal der Bußgeldstelle online zum Tatvorwurf zu äußern und dort auch Ihr Foto einzusehen. Der Zugang zu diesem Portal ist nur mit den in der Anhörung angegebenen Zugangsdaten möglich.