Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Beschwerdemanagement der Polizei Berlin

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Beschwerdestelle sind Ihre Ansprechpersonen für Bürgerbeschwerden. Sie können sich mit einer Beschwerde direkt an uns wenden, wenn Sie bei einer polizeilichen Maßnahme, die sich in Berlin ereignet hat, den Eindruck hatten,

  • dass ein persönliches Fehlverhalten einer Polizistin oder eines Polizisten vorlag oder
  • dass eine polizeiliche Maßnahme unangemessen oder unverhältnismäßig war.

Im Beschwerdeverfahren werden die betroffenen Dienstkräfte zu den Vorwürfen schriftlich angehört. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel durch eine dezentrale Beschwerdestelle, die für den Fall örtlich zuständig ist. Nach der Prüfung erhalten Sie von dort das Ergebnis als Antwortschreiben oder als E-Mail. Wenn Sie einverstanden sind, erfolgt die Ergebnismitteilung auch gern telefonisch.

Ihre Beschwerde sollte Ihren Namen und Ihre Anschrift enthalten und spätestens sechs Monate nach Beendigung des beschwerdewürdigenden Ereignisses schriftlich eingereicht sein. Am Telefon geben wir gerne Auskunft zum Verfahren und beraten Sie zu Ihrem Fall. Eine Beschwerde telefonisch zur Niederschrift entgegenzunehmen, ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unsere rechts abgebildete telefonische Erreichbarkeit.

Jede Beschwerde birgt die Möglichkeit konstruktiver Kritik. Eine Aufarbeitung des Beschwerdefalles soll Klarheit schaffen, Ihre Fragen beantworten und polizeiliches Handeln transparent und nachvollziehbar machen. Für uns als Polizei Berlin bietet sich dann die Chance, Fehler zu erkennen und so die Qualität unserer Arbeit Stück für Stück zu verbessern. Auf anonyme oder beleidigende Eingaben reagieren wir allerdings grundsätzlich nicht.

Ein Beschwerdeverfahren ist ein allgemeines Verwaltungsverfahren und nicht an Formen, Fristen oder einen bestimmten Ablauf gebunden. Wenn in gleicher Angelegenheit bereits ein Bußgeldverfahren oder Strafverfahren (beides förmliche Verfahren) eingeleitet worden ist, kann keine Beschwerdebearbeitung stattfinden. Laufende Beschwerdeverfahren müssen in diesen Fällen vorläufig ruhen. Erst wenn das Ergebnis aus den förmlichen Verfahren (in denen der Rechtsweg beschritten werden kann) vorliegt, kann die Beschwerdebearbeitung fortgesetzt werden.

So können Sie schriftlich Beschwerde einreichen:

  • mit dem Beschwerde-Formular der Internetwache der Polizei Berlin
  • per Brief an die Polizei Berlin, Zentrale Beschwerdestelle, Brunnenstraße 175, 10119 Berlin.
  • per Brief an eine der dezentralen Beschwerdestellen, zu denen Sie rechts weitere Informationen finden

Für eilige Informationen und Anzeigen wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle. In Notfällen erreichen Sie die Polizei jederzeit unter der Notrufnummer 110.

Ihr Zentrales Beschwerdemanagement
Stand: Januar 2021