Pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf gewaltfreie Pflege. Dennoch kommen sie immer wieder zu Schaden. Dies kann entweder Zuhause durch pflegende Angehörige oder Pflegedienste passieren. Oder in stationären Einrichtungen. Oft sind sich die Beteiligten der gewaltvollen Situationen nicht bewusst.
Zu Gewalt in der Pflege gehören: Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder Androhen einer Heimeinweisung. Ebenso zu hartes Anfassen, Drängen und Ziehen an Ohren und Haaren. Der Zwang zur Bettruhe (zum Beispiel durch Fixieren von Armen und Beinen ohne richterliche Anordnung) oder die Gabe von Beruhigungsmitteln ohne ärztliche Anordnung zählen dazu. Auch Vernachlässigungen sind eine Form von Gewalt: Wenn Pflegebedürftige zu wenig zu essen und trinken bekommen. Fehlende Körperpflege. Oder Lagerungen von pflegebedürftigen Menschen, wodurch Druckgeschwüre und Versteifungen entstehen.
Die Polizei rät:
- Sorgen Sie selbst rechtlich vor. Falls Sie einmal nicht in der Lage sein sollten, eigene Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und/oder einer Patientenverfügung.
- Falls Sie selbst einen nahen Angehörigen pflegen: Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
- Wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder diese beobachten:
- Sprechen Sie Ihre Erfahrungen / Beobachtungen bei Ihnen vertrauten Personen an.
- Informieren Sie bei Missständen die zuständige Pflegekasse und ggf. die Pflegedienst- bzw. Einrichtungsleitung oder die Heimaufsichtsbehörde.
- Erstatten Sie Anzeige – bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Internetwache möglich.
- Im akuten Notfall wählen Sie unbedingt den polizeilichen Notruf 110!
LKA 123 (Fachdienststelle für Delikte an Schutzbefohlenen)
Keithstaße. 30
10787 Berlin
Hinweistelefon mit Mailbox: 030 – 4664 912555