Zeugenaufrufe

Standfuß auf Bus geworfen – 4. Mordkommission sucht Zeuginnen und Zeugen
Am 31.10.2025 wurde von einer Brücke ein Bus der Linie 222 in Reinickendorf mit einem 28 Kilogramm schweren Standfuß eines Verkehrsschildes beworfen sowie

Sprengstoffexplosion vor Krankenhaus
Am Dienstag, den 11. November 2025 gegen 01:14 Uhr, kam es vor dem Eingangsbereich des Vivantes-Klinikums Neukölln im Kormoranweg in Berlin-Buckow zu einer Detonation. Es entstand ein erheblicher Sachschaden am Gebäudekomplex. Gegen 02:05 Uhr am selben Tag wurde am Eingangsbereich des Campus Charité Mitte in der Invalidenstraße in Mitte ein Brand gelegt. Auch hier entstand Sachschaden.

Sollten Sie in diesen Zusammenhängen Beobachtungen gemacht haben, können Sie dies ab sofort über das Hinweisportal der Polizei Berlin melden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Erreichbarkeiten der Bußgeldstelle

Onlineportal der Bußgeldstelle

Auf allen Anhörungen und Verwarnungen erhalten Sie (unten rechts) individuelle Zugangsdaten zum Onlineportal der Bußgeldstelle. Hier können Sie auch ggf. vorhandene Fotos bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einsehen und Mitteilungen/Äußerungen hinterlassen.

Zum Onlineportal

Telefon

Eine Auskunftserteilung zu einzelnen Verfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen am Telefon nicht möglich.

Sie erhalten unter der Rufnummer (030) 4664-796796 jedoch allgemeine Auskünfte.
Diese Informationen finden Sie auch auf diesen Seiten (z.B. Fragen und Antworten) sowie auf den Ihnen übersandten Schreiben.

Fax:

Telefax: (030) 4664-796197 / (030) 4664-796198
(Aus dem Ausland statt der 0 bitte die Vorwahl +49 wählen)

E-Mail:

bussgeldstelle@bowi.berlin.de
(Die Angabe des Aktenzeichens ist zwingend erforderlich.)
Wegen der noch fehlenden elektronischen Signatur kann ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden.

Wenn Ihnen kein Aktenzeichen der Bußgeldstelle bekannt ist wenden Sie sich bitte mit konkreten Anliegen an service@bowi.berlin.de

Hinweis: Die Bußgeldstelle wird versuchen, Ihr Anliegen schriftlich zu klären, etwa zB durch Übersendung von Unterlagen oder Aktenbestandteilen. Anders als im Verwaltungsverfahren erfolgt im Bußgeldverfahren jedoch in der Regel keine schriftliche Auseinandersetzung mit Einlassungen und Rechtsauffassungen. Hier ist jeweils auf die formalen Rechtsbehelfe zu verweisen, die jeder anfechtbare Bescheid enthält.
Sofern keine schriftliche Erledigung von Anliegen möglich ist kann in Einzelfällen auch ein persönlicher Termin in der Bußgeldstelle angeboten werden.

Polizei Berlin

Bußgeldstelle

Nur Postanschrift:
12660 Berlin