Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Erreichbarkeiten der Bußgeldstelle

Onlineportal der Bußgeldstelle

Auf allen Anhörungen und Verwarnungen erhalten Sie (unten rechts) individuelle Zugangsdaten zum Onlineportal der Bußgeldstelle. Hier können Sie auch ggf. vorhandene Fotos bei Geschwindigkeitsüberschreitungen einsehen und Mitteilungen/Äußerungen hinterlassen.

Zum Onlineportal

Telefon

Eine Auskunftserteilung zu einzelnen Verfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen am Telefon nicht möglich.

Sie erhalten unter der Rufnummer (030) 4664-796796 jedoch allgemeine Auskünfte.
Diese Informationen finden Sie auch auf diesen Seiten (z.B. Fragen und Antworten) sowie auf den Ihnen übersandten Schreiben.

Fax:

Telefax: (030) 4664-796197 / (030) 4664-796198
(Aus dem Ausland statt der 0 bitte die Vorwahl +49 wählen)

E-Mail:

bussgeldstelle@bowi.berlin.de
(Die Angabe des Aktenzeichens ist zwingend erforderlich.)
Wegen der noch fehlenden elektronischen Signatur kann ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden.

Wenn Ihnen kein Aktenzeichen der Bußgeldstelle bekannt ist wenden Sie sich bitte mit konkreten Anliegen an service@bowi.berlin.de

Hinweis: Die Bußgeldstelle wird versuchen, Ihr Anliegen schriftlich zu klären, etwa zB durch Übersendung von Unterlagen oder Aktenbestandteilen. Anders als im Verwaltungsverfahren erfolgt im Bußgeldverfahren jedoch in der Regel keine schriftliche Auseinandersetzung mit Einlassungen und Rechtsauffassungen. Hier ist jeweils auf die formalen Rechtsbehelfe zu verweisen, die jeder anfechtbare Bescheid enthält.
Sofern keine schriftliche Erledigung von Anliegen möglich ist kann in Einzelfällen auch ein persönlicher Termin in der Bußgeldstelle angeboten werden.