Ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist grundsätzlich bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde des Wohnsitzes des Antragstellers einzureichen (die Berliner Waffenbehörde ist ausschließlich für die mit Hauptwohnsitz in Berlin amtlich gemeldeten Bürger zuständig).
Bitte stellen Sie zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen Ihre Anträge – auch auf Verlängerungen – möglichst frühzeitig, und achten Sie bei Einreichung Ihrer Unterlagen auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit.