Ukraine
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Keine Bewaffnung zum eigenen Schutz

Bild: Depositphotos / Genrix20061.mail.ru
Die Polizei rät vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer, Pfefferspray und Schreckschusswaffen, nicht mitgeführt werden.
Denn:
- Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen.
- Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu vernachlässigen.
- Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet werden.
- Waffen führen zur Gewalteskalation.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Der Einsatz von Waffen (wie z.B. von Messern oder aus der Nähe abgefeuerten Schreckschusswaffen) führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
- Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei.