Keine Bewaffnung zum eigenen Schutz

Frau verteidigt sich mit Pfrefferspray gegen Messerangriff

Die Polizei rät vom Mitführen jeglicher Arten von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen, wie zum Beispiel Messer, Pfefferspray und Schreckschusswaffen, nicht mitgeführt werden.

Denn:

  • Waffen bieten trügerische Sicherheit! Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen.
  • Waffen führen dazu, andere Verhaltensmöglichkeiten zu vernachlässigen.
  • Waffen können abgenommen und gegen den Träger verwendet werden.
  • Waffen führen zur Gewalteskalation.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Der Einsatz von Waffen (wie z.B. von Messern oder aus der Nähe abgefeuerten Schreckschusswaffen) führt sehr schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
  • Schreckschusswaffen sind von echten Waffen häufig nicht zu unterscheiden und führen schlimmstenfalls zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei.

Verhaltenshinweise

Die folgenden Verhaltenstipps können helfen, Ihr Sicherheitsgefühl und Ihre tatsächliche Sicherheit zu verbessern, wenn Sie im öffentlichen Raum unterwegs sind. Handlungssicherheit beeinflusst Ihre Ausstrahlung und kann dazu beitragen, potentielle Täterinnen und Täter abzuschrecken.

  • Nehmen Sie Ihre Umgebung aufmerksam wahr. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, das Sie instinktiv vor bedrohlichen Situationen warnt.
  • Halten Sie Abstand, entfernen Sie sich so früh wie möglich aus bedrohlichen Situationen und begeben Sie sich an sichere Orte (z.B. Straßenseite / U-Bahn-Abteil wechseln, Kioske, Geschäfte, Restaurants aufsuchen).
  • Siezen Sie die provozierende Person, um Außenstehenden zu signalisieren, dass es sich um keine private Streitigkeit handelt.
  • Vermeiden Sie verbale Provokation und körperliche Konfrontation.
  • Sprechen Sie unbeteiligte Personen direkt an, beschreiben Sie die Situation und fordern Sie Hilfe ein.
  • Rufen Sie die Polizei über die Notrufnummer 110 und erstatten Sie Strafanzeige, um weitere Angriffe der Person zu verhindern.

Nehmen Sie sich Zeit und bereiten Sie sich gedanklich auf gefährliche Situationen vor. Die oben genannten Verhaltenstipps können Ihnen dabei helfen.

Eine Alternative zur Schutzbewaffnung bietet – insbesondere in Situationen, in denen sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten – der sogenannte Schrillalarm (oder Taschenalarm). Die Auslösung verursacht einen lauten Alarmton, der die Aufmerksamkeit von anderen Personen auf das Geschehen lenkt. Der Täter soll durch die Wahrnehmung von Zeugen von der Tat ablassen und flüchten.

Weitere Tipps erhalten Sie auf unserer Seite Verhalten bei Aggression und Gewalt.

Sie können auch eines der regelmäßig stattfindenden Seminare zum Umgang mit Aggression und Gewalt im öffentlichen Raum besuchen. Inhalte und Termine finden Sie auf unserer Seite Verhaltensorientierte Gewaltprävention.

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