Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Disziplinarstatistik der Polizei Berlin

Laptopbildschirm, Smartphone und Papier mit Diagrammen liegen auf einem Tisch

Die Polizei Berlin veröffentlicht einmal jährlich im Frühjahr eine Statistik über Disziplinar-, Abmahnungs- und Strafverfahren gegen Polizeiangehörige.

Alle Interessierten können darin die statistische Zusammenstellung der im vorigen Jahr eingeleiteten und abgeschlossenen Disziplinar- bzw. Abmahnungs- und Strafverfahren sowohl gegen Beamtinnen und Beamte als auch gegen die Tarifbeschäftigten der Polizei Berlin abrufen. Die Zahlen abgeschlossener Disziplinar- bzw. Strafverfahren korrespondieren jedoch nicht unbedingt mit denen der im selben Jahr eingeleiteten, da es sich häufig um Verfahren aus unterschiedlichen Jahren handelt.

Das Disziplinarrecht dient dazu, die Funktionsfähigkeit und Integrität der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beamtin oder ein Beamter ein Dienstvergehen begeht, wie dieses aufzuklären und darauf zu reagieren ist. Verletzt eine Beamtin oder ein Beamter schuldhaft die ihr bzw. ihm obliegende Pflicht, so begeht sie bzw. er ein Dienstvergehen, welches disziplinarrechtliche Folgen haben kann.

Die Disziplinarmaßnahme dient dazu, Beamtinnen und Beamte an die Einhaltung ihrer Beamtenpflichten zu ermahnen oder beim Vorliegen sehr schwerwiegender Verfehlungen dauerhaft aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Gleiches gilt für Verstöße von Tarifbeschäftigten gegen obliegende Pflichten bzw. Dienstvorschriften.

In den nachfolgenden pdf-Dateien erhalten Sie ausführliches Zahlenmaterial aufgelistet.

  • Disziplinarstatistik 2023

    PDF-Dokument (16.0 kB)

  • Disziplinarstatistik 2022

    PDF-Dokument (621.6 kB)

  • Disziplinarstatistik 2021

    PDF-Dokument (22.3 kB)

  • Disziplinarstatistik 2020

    PDF-Dokument (15.0 kB)

  • Disziplinarstatistik 2019

    PDF-Dokument (108.7 kB)

  • Disziplinarstatistik 2018

    PDF-Dokument (72.3 kB)

  • Disziplinarstatistik 2017

    PDF-Dokument (71.7 kB)

  • Disziplinarstatistik 2016

    PDF-Dokument

  • Disziplinarstatistik 2015

    PDF-Dokument (77.1 kB)

  • Disziplinarstatistik 2014

    PDF-Dokument (73.5 kB)

  • Disziplinarstatistik 2013

    PDF-Dokument (12.4 kB)

  • Disziplinarstatistik 2012

    PDF-Dokument (11.8 kB)

  • Disziplinarstatistik 2011

    PDF-Dokument (19.6 kB)

  • Disziplinarstatistik 2010

    PDF-Dokument (20.4 kB)

  • Disziplinarstatistik 2009

    PDF-Dokument (15.7 kB)

  • Disziplinarstatistik 2008

    PDF-Dokument (42.5 kB)