Die Grenzwerte für die Ordnungswidrigkeit liegen hier bei 0,5 bis 1,09 Promille im Vollblut. Bei strafverdachtslosen Umständen (z.B. Alkoholgeruch im Atem bei entsprechenden Kontrollen durch die Polizei) reicht meist auch eine Atemalkoholmessung mit einem geeichten Messgerät.
Der Grenzwert liegt bei 0,25 bis ca. 0,54 mg/ l Atemvolumen (Atemalkoholmessungen sind zum Nachweis einer Straftat, also ab 1,1 Promille, nicht geeignet).
Eine Ordnungswidrigkeit für Fahranfänger nach § 24 c StVG ist bereits gegeben, wenn der jeweilige Messwert (Promille oder mg/l) über 0,0 ergibt!