Direktion 5 - Kriminalpolizei

Die örtliche Kriminalpolizei einer Direktion wird als Referat Kriminalitätsbekämpfung (Referat K) bezeichnet. Anders als in anderen Direktionen besteht dieses aus fünf Inspektionen:

  1. Inspektion (Dir 5 K 1) ist zuständig für Sofortbearbeitung, Fahndung, Aufklärung und Observation
  2. Inspektion (Dir 5 K 2) ist zuständig für Eigentumsdelikte und Verkehrsstraftaten
  3. Inspektion (Dir 5 K 3) bearbeitet Delikte am Menschen, Rohheits- und Jugenddelikte
  4. Inspektion (Dir 5 K 4) ist zuständig für die brennpunktorientierte Kriminalitätsbekämpfung
  5. Inspektion (Dir 5 K 5) bearbeitet hauptsächlich die Themen Migration und Interkulturelle Aufgaben

Unter der Rufnummer (030) 4664-709630 können Sie wochentags zwischen 9 und 15 Uhr berlinweit den Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin zu jeder Strafanzeige bei der Zentralen Auskunftsstelle der Polizei Berlin erfragen.

Im NOTFALL wählen Sie bitte immer den POLIZEILICHEN NOTRUF 110!

Kriminalpolizeiliche Sofortbearbeitung – 1. Inspektion (Direktion 5 K 1)
Die hier tätigen Beamtinnen und Beamten sind rund um die Uhr erreichbar. Sie arbeiten im Wechselschichtdienst. So ist eine zeitnahe Bearbeitung der unterschiedlichsten Straftaten möglich. Im jeweiligen Einzelfall übernimmt diese Dienststelle die ersten kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Es werden Spuren am Tatort gesichert, Zeugen befragt oder sofort notwendige Vernehmungen und Durchsuchungen durchgeführt. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen, sachbearbeitenden Fachdienststellen (Kriminalkommissariate) werden die hier begonnenen Ermittlungen fortgeführt.

Das in jeder Direktion vorhandene „MEK FAO“ arbeitet grundsätzlich in ziviler Kleidung. Die Polizistinnen und Polizisten sind speziell geschult und arbeiten eng mit den Kriminalkommissariaten des LKA, der Direktionen und den Abschnittskommissariaten zusammen. Mit ihrer Arbeit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in der Stadt und zur Aufklärung von Straftaten durch gezielte Fahndungs- / Observationsmaßnahmen sowie Festnahmen auf frischer Tat.

Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung – 2./3. Inspektion (Direktion 5 K 2/K 3)
In den örtlichen Kriminalkommissariaten der 2. und 3. Inspektion werden unterschiedliche Delikte wie

  • Wohnungs- und Geschäftseinbrüche,
  • Hehlerei,
  • Diebstahl von und aus Kraftfahrzeugen,
  • Rauschgiftdelikte,
  • Raub- und Gewaltdelikte (auch die Jugendgruppengewalt),
  • Todesermittlungsverfahren,
  • aber auch die Vermisstenanzeigen,
  • und zahlreiche Verkehrsdelikte im „VED“ (Verkehrsermittlungsdienst) bearbeitet.

Die Fachkommissariate übernehmen nach der Sofortbearbeitung die Ermittlungsvorgänge sowie andere Strafanzeigen und Hinweise, die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegen. Diese Vorgänge werden hier durch kriminalpolizeiliche Ermittlungen vervollständigt, die zur Aufklärung der Straftaten führen sollen. Dabei kommen Maßnahmen, wie

  • Vernehmungen,
  • Durchsuchungen,
  • Anregung kriminaltechnischer Untersuchungen,
  • Gegenüberstellungen,
  • Festnahmen,
  • verschiedene Formen der Telekommunikationsüberwachung,
  • sowie zahlreiche andere kreative Ermittlungen

zur Anwendung. Letztlich werden die Akten an die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort wird dann entschieden, ob es zur Anklage oder zur Einstellung des jeweiligen Verfahrens kommt.

Eine Besonderheit stellt das Kommissariat für „Täterorientierte Ermittlungen“ dar: Hier werden – losgelöst von der regulären Zuständigkeit – Ermittlungen bei Intensiv- und Mehrfachtätern personenbezogen geführt.

4. Inspektion (Direktion 5 K 4)
Die Inspektion 4 führt brennpunktorientierte Kriminalitätsbekämpfung durch. Hauptsächlich im Bereich der Raub- und Gewalttaten, der Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit und der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit operativem Schwerpunkt.

Bei den Brennpunkten handelt es sich um den Bereich Alexanderplatz, Görlitzer Park/ Kottbusser Tor und Warschauer Brücke/ RAW-Gelände. Hier arbeiten die Kolleginnen und Kollegen der Schutz- und Kriminalpolizei sehr eng zusammen.

5. Inspektion (Direktion 5 K 5)
Die Angehörigen der Inspektion 5 stehen in anlassunabhängigem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Religionsgemeinschaften, die von oder für Migranten betrieben werden. Gemeinsam mit den Akteuren dieser und anderer Institutionen wird in konkreten Einzelfällen, aber auch in Projekten oder bei Veranstaltungen Kriminalprävention betrieben.

Zudem sind die Kolleginnen und Kollegen des AGIA (Arbeitsgebiet Interkulturelle Aufgaben) auf die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen spezialisiert.