Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin

Brennpunkte

Was sind kriminalitätsbelastete Orte (kbO) und was bedeutet das?

Ein kbO setzt voraus, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung, also zum Beispiel Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzungen, gewerbs- oder bandenmäßiger Taschendiebstahl oder Rauschgifthandel verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Häufig werden solche Straftaten in Gruppen und organisiert begangen. Es handelt sich hierbei also um Straftaten, die ganz erhebliche Auswirkungen auf das Leben von vielen Menschen haben können.
Mit der Einstufung eines Bereichs als kbO stehen der Polizei Berlin niedrigschwellige Eingriffsbefugnisse zur Verfügung, die auch ohne Vorliegen des Verdachtes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durchgeführt werden können:

Die verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Person
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Sache

Ferner kann die Polizei Berlin an kbO personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen (sog. Videoüberwachung).
Gemäß § 17a Abs. 3 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) wird das Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich über die an kbO nach dem ASOG Bln getroffenen Maßnahmen unterrichtet.

Wer bestimmt, wann ein Ort als kbO eingestuft wird?

Nach Veröffentlichung des Gesetzes zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 23. Dezember 2025 ist mit Wirksamwerden der Änderungen ASOG Bln seit dem 24. Dezember 2025 die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemäß § 17a ASOG Bln ermächtigt, durch Rechtsverordnung bestimmte Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Bereiche als kriminalitätsbelastete Orte einzustufen. Dies ist nur für solche Orte zulässig, die öffentlich zugänglich sind und von denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben.

Gemäß der Übergangsregelung in § 69 ASOG Bln galten bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung die zuvor durch die Polizei Berlin als solche eingestuften kbO fort, nachdem die Polizei Berlin die ab dem 24. Dezember 2025 geltenden genauen räumlichen Abgrenzungen dieser Orte am 19. Januar 2026 im Internet veröffentlicht hat.
Mit Veröffentlichung der Verordnung über die Einstufung von bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen oder sonstigen Bereichen als kriminalitätsbelastete Orte (kbO-Verordnung) vom 17.06.2026 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 30. Juni 2026 erfolgte durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Einstufung bestimmter Bereiche als kriminalitätsbelasteter gemäß § 17a ASOG Bln und somit die Fortführung der bis dahin bestehenden kbO.

Sind die kbO nur zur Bekämpfung des Rauschgifthandels eingerichtet worden?

Jeder kbO hat seine ganz eigene spezifische Kriminalitätslage. Beispielsweise findet am kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez und am kbO Kottbusser Tor Rauschgifthandel statt. Das Problem ist allerdings die mit dem Rauschgifthandel einhergehende Gewaltkriminalität. Im Bereich des kbO Alexanderplatz gibt es wiederum verhältnismäßig viele Rohheitsdelikte durch Gruppengewalt und im Bereich des kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln sind zusätzlich Straftaten im Zusammenhang mit der Clankriminalität relevant.

Wo sind kriminalitätsbelastete Orte in Berlin?

In Berlin ist nur ein sehr kleiner Teil der Gesamt-Fläche als kbO eingestuft. Diese befinden sich derzeit alle im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Direktion 5 (City). Nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung gibt es mit Wirkung vom 1. Juli 2026 die folgend aufgeführten sieben kbO:

kbO Alexanderplatz
kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez
kbO Hermannplatz/Donaukiez
kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln
kbO Kottbusser Tor
kbO Rigaer Straße
kbO Warschauer Brücke

Welche Grenzen haben die kbO?

  • Verordnung über die Einstufung von bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen oder sonstigen Bereichen als kriminalitätsbelastete Orte

    PDF-Dokument (3.2 MB)

  • kbo Alexanderplatz

    kbO - Alexanderplatz

  • kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez

    kbO - Görlitzer Park/Wrangelkiez

  • kbO Hermannplatz/Donaukiez

    hbO - Hermannplatz/Donaukiez

  • kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln

    kbO - Hermannstraße/Bahnhof Neukölln

  • kbO Kottbusser Tor

    kbO - Kottbusser Tor

  • kbO Rigaer Straße

    kbO - Rigaer Straße

  • kbO Warschauer Brücke

    kbO - Warschauer Brücke