Kriminalitätsbelastete Orte in Berlin

Brennpunkte

Was sind kriminalitätsbelastete Orte (kbO) und was bedeutet das?

Ein kbO setzt voraus, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung, also zum Beispiel Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzungen, gewerbs- oder bandenmäßiger Taschendiebstahl oder Rauschgifthandel verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Häufig werden solche Straftaten in Gruppen und organisiert begangen. Es handelt sich hierbei also um Straftaten, die ganz erhebliche Auswirkungen auf das Leben von vielen Menschen haben können.

Mit der Einstufung eines Bereichs als kbO stehen der Polizei Berlin niedrigschwellige Eingriffsbefugnisse zur Verfügung, die auch ohne Vorliegen des Verdachtes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durchgeführt werden können:
Die verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Person
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Sache

Ferner kann die Polizei Berlin an kbO personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen (sog. Videoüberwachung).

Wer bestimmt, wann ein Ort als kbO eingestuft wird?

Nach Veröffentlichung des Gesetzes zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23. Dezember 2025 ist mit Wirksamwerden der Änderungen des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) seit dem 24. Dezember 2025 die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gemäß § 17a ASOG Bln ermächtigt, durch Rechtsverordnung bestimmte Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Bereiche als kriminalitätsbelastete Orte einzustufen. Dies ist nur für solche Orte zulässig, die öffentlich zugänglich sind und von denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben.

Gemäß der Übergangsregelung in § 69 ASOG Bln gelten bis zum Ablauf des 30. Juni 2026 die zuvor durch die Polizei Berlin als solche eingestuften kbO fort, sofern die Polizei Berlin die ab dem 24. Dezember 2025 geltenden genauen räumlichen Abgrenzungen dieser Orte bis zum Ablauf des 31. Januar 2026 im Internet veröffentlicht.

Zur Einrichtung von kbO hat die Polizei Berlin die Lage am Ort bewertet und im Rahmen einer behördlichen Gesamteinschätzung den Entschluss zur Einstufung eines bestimmten Bereiches als kbO gefasst. Regelmäßig und mehrmals jährlich wird das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen der kbO innerhalb der Polizei Berlin geprüft.

Sobald die Kriminalitätsbelastung zurückgeht und sich die Sicherheitslage in dem Bereich nachhaltig verbessert, kann der kbO auch aufgehoben werden. So wurden in den vergangenen Jahren mehr als zehn kbO aufgehoben, weil eine aktuelle Bewertung zu der Einschätzung geführt hatte, dass diese Orte den rechtlichen Voraussetzungen an einen kbO nicht mehr erfüllten.

Wird ein kbO aufgehoben, bedeutet dies nicht das Ende von polizeilichen Maßnahmen an diesem Ort. Selbstverständlich kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gesetzlicher Eingriffsermächtigungen, bspw. beim Verdacht einer Straftat oder zur Abwehr einer Gefahr, wie überall in der Stadt, eine Personenkontrolle stattfinden.

Gemäß § 17a Abs. 3 ASOG Bln wird das Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich über die an kbO nach dem ASOG Bln getroffenen Maßnahmen unterrichtet.

Sind die kbO nur zur Bekämpfung des Rauschgifthandels eingerichtet worden?

Jeder kbO hat seine ganz eigene spezifische Kriminalitätslage. Beispielsweise findet am kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez und am kbO Kottbusser Tor Rauschgifthandel statt. Das Problem ist allerdings die mit dem Rauschgifthandel einhergehende Gewaltkriminalität. Im Bereich des kbO Alexanderplatz gibt es wiederum verhältnismäßig viele Rohheitsdelikte durch Gruppengewalt und im Bereich des kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln sind zusätzlich Straftaten im Zusammenhang mit der Clankriminalität relevant.

Wo sind kriminalitätsbelastete Orte in Berlin?

In Berlin ist nur ein sehr kleiner Teil der Gesamt-Fläche als kbO eingestuft. Diese befinden sich derzeit alle im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Direktion 5 (City). Derzeit gibt es die folgend aufgeführten sieben kbO:

kbO Alexanderplatz
kbO Görlitzer Park/Wrangelkiez
kbO Hermannplatz/Donaukiez
kbO Hermannstraße/Bahnhof Neukölln
kbO Kottbusser Tor
kbO Rigaer Straße
kbO Warschauer Brücke

Welche Grenzen haben die kbO?

  • Schriftliche Darstellung der kbO

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • kbO - Alexanderplatz

    kbO - Alexanderplatz

  • kbO - Görlitzer Park/Wrangelkiez

    kbO - Görlitzer Park/Wrangelkiez

  • hbO - Hermannplatz/Donaukiez

    hbO - Hermannplatz/Donaukiez

  • kbO - Hermannstraße/Bahnhof Neukölln

    kbO - Hermannstraße/Bahnhof Neukölln

  • kbO - Kottbusser Tor

    kbO - Kottbusser Tor

  • kbO - Rigaer Straße

    kbO - Rigaer Straße

  • kbO - Warschauer Brücke

    kbO - Warschauer Brücke