Ein kbO setzt voraus, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung, also zum Beispiel Raubtaten, Brandstiftungen, gefährliche Körperverletzungen, gewerbs- oder bandenmäßiger Taschendiebstahl oder Rauschgifthandel verabredet, vorbereitet oder verübt werden. Häufig werden solche Straftaten in Gruppen und organisiert begangen. Es handelt sich hierbei also um Straftaten, die ganz erhebliche Auswirkungen auf das Leben von vielen Menschen haben können.
Mit der Einstufung eines Bereichs als kbO stehen der Polizei Berlin niedrigschwellige Eingriffsbefugnisse zur Verfügung, die auch ohne Vorliegen des Verdachtes einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit durchgeführt werden können:
Die verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Person
Die verdachtsunabhängige Durchsuchung einer Sache
Ferner kann die Polizei Berlin an kbO personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bildaufnahmen erheben und die Bilder zur Beobachtung übertragen und aufzeichnen (sog. Videoüberwachung).
Gemäß § 17a Abs. 3 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) wird das Abgeordnetenhaus von Berlin jährlich über die an kbO nach dem ASOG Bln getroffenen Maßnahmen unterrichtet.