Waffen- und Messerverbotszonen

Gemäß § 1 der Verordnung über das “Verbot des Führens von Waffen und Messern” der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin vom 17. Dezember 2024 ist das Führen von Waffen und Messern auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs innerhalb der beschriebenen und kartografisch dargestellten Gebiete am Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz verboten.

Gültigkeit

Die Verordnung über das „Verbot des Führens von Waffen und Messern“ für die Verbotszonen gilt ab dem 15.02.2025.
Weiterführende Informationen können der Verordnung entnommen werden.

Was ist vom Verbot umfasst?

Das Verbot umfasst das Führen von

  • Waffen im Sinne des Waffengesetzes, u. a. Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte, Armbrüste, Hieb- und Stoßwaffen,
  • jegliche Messer, welches Küchen- und Gebrauchsmesser umfasst

und gilt innerhalb der festgelegten Waffen- und Messerverbotszonen grundsätzlich für alle Personen.

Darstellung der Verbotszonen

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Die Verbotszonen im Überblick

  • Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

    Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

  • Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park

    Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park

  • Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

    Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

Häufig gestellte Fragen

  • Warum Waffen– und Messerverbotszonen?

    Die Waffen- und Messerverbotszonen umfassen Bereiche, in denen eine Häufung von Straftaten unter Verwendung von Waffen sowie Rohheitsdelikten wie u. a. Raub- und/oder Körperverletzungstaten festzustellen sind.

    Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen weiter zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren. Der Polizei Berlin ist es mit den neuen Regelungen möglich, frühzeitig einzuschreiten und bereits vor dem Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer konkreten Gefahr, also verdachtsunabhängig, zu kontrollieren.

  • Wie erkenne ich die Verbotszonen?

    Die Verordnung über das „Verbot des Führens von Waffen und Messern“ vom 17. Dezember 2024 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin entfaltet durch die Veröffentlichung im Amtsblatt auch ohne eine Kenntlichmachung der Verbotszonen vor Ort Gültigkeit und Wirksamkeit zum 15.02.2025. Die räumliche Ausdehnung der Verbotszonen ist der Anlage 1 zu § 1 der Verordnung zu entnehmen.

    Gleichwohl wird zur Aufklärung der Bevölkerung und zur Stärkung der subjektiven Sicherheit eine (unverzügliche) Kenntlichmachung der Verbotszonen vor Ort durch die Polizei Berlin angestrebt.

    An den Grenzen der Verbotszonen sowie in Teilen innerhalb der Zonen wird zukünftig dieses Hinweisschild auf das Waffen- und Messerverbot hinweisen. Über den dort abgebildeten QR-Code gelangen Sie direkt zu dieser Informationsseite der Polizei Berlin.

  • Welche Strafe droht bei Verstößen gegen die Verordnung?

    Ein Verstoß gegen das Mitführverbot von Waffen oder Messern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Die mitgeführten Waffen und Messer werden eingezogen.

  • Welche Ausnahmen gelten in der Verbotszone?

    Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Verordnung über das “Verbot des Führens von Waffen und Messern” vom 17. Dezember 2024 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin nachlesbar.

  • Darf ich in einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) ein Reizstoffsprühgerät (Pfefferspray) mitführen?

    Reizstoffsprühgeräte, im Sprachgebrauch oft als Pfefferspray bezeichnet, unterliegen waffenrechtlichen Bestimmungen. Es handelt sich in der Regel um tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten in einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) ist grundsätzlich verboten.
    Ausgenommen sind lediglich Tierabwehrsprays, wenn sie als Solche gekennzeichnet sind. Diese unterliegen nicht den waffenrechtlichen Bestimmungen und können auch in einer Waffen- und Messerverbotszone (WMVZ) mitgeführt werden.

  • Wo gilt das Waffen- und Messerverbot?

    Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs innerhalb der beschriebenen und kartografisch dargestellten Gebiete am Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz.
    Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind alle Flächen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Dazu gehören insbesondere Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, Parkplätze, Fußgängerunterführungen, Grünflächen und Parkanlagen. Die Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs umfassen die Fahrzeuge, Haltestellen, Bahnhofsgebäude und die öffentlich zugänglichen Bereiche der Bahnsteige.

  • Was gilt in Bezug auf Waffen außerhalb der Verbotszonen?

    Die Verordnung gilt ergänzend zu den bereits bestehenden Regelungen des Waffengesetzes. Waffenrechtliche Erlaubnisse zum Führen von Waffen bleiben von dieser Regelung unberührt. Das bedeutet, dass auch außerhalb der Waffen- und Messerverbotszonen am Görlitzer Park, Kottbusser Tor und Leopoldplatz das Führen von Waffen ohne waffenrechtliche Erlaubnis und auch das Führen vieler Arten gefährlicher Messer bereits aufgrund der Vorschriften des Waffengesetzes verboten ist. Hier drohen empfindliche Bußgelder und auch Strafverfahren. Bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte), bei Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuchen sowie für Tanzveranstaltungen gelten nach den Vorschriften des Waffengesetzes ohnehin die gleichen strengen Verbote wie in den o. g. Waffen- und Messerverbotszonen.

Informationsflyer

  • Informationsflyer zu den WMVZ (arabisch)

    PDF-Dokument (334.4 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (deutsch)

    PDF-Dokument (259.0 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (englisch)

    PDF-Dokument (258.1 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (französisch)

    PDF-Dokument (259.8 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (russisch)

    PDF-Dokument (332.4 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (serbokroatisch)

    PDF-Dokument (269.3 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (türkisch)

    PDF-Dokument (179.5 kB) - Stand: 03/2025

  • Informationsflyer zu den WMVZ (ukrainisch)

    PDF-Dokument (329.8 kB) - Stand: 03/2025

Anmerkung:

Bei den oben dargelegten Ausführungen handelt es sich um Verständnisausführungen, maßgeblich ist jedoch die Verordnung über das “Verbot des Führens von Waffen und Messern” am Görlitzer Park, Kottbusser Tor sowie Leopoldplatz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin vom 17. Dezember 2024.

Weitere Informationen/Hinweise: