Der Fall Anis Amri - Schwere Vorwürfe

Schild vorm Eingang

Seit dem Terroranschlag vom 19. Dezember 2016 befassen wir uns intensiv mit der Frage, welche Rolle und welche Bedeutung Anis Amri für die Polizei Berlin hatte, bevor er auf dem Breitscheidplatz mit einem geraubten LKW zwölf Menschen tötete und viele andere schwer verletzte.

Angesichts dieser Tat war es für uns in Berlin eine der wichtigsten Fragen, ob es aus heutiger Perspektive vor dem 19. Dezember 2016 eine rechtliche Möglichkeit zur Inhaftierung des Anis Amri gegeben haben könnte. Für die Beantwortung dieser Frage war die Einschätzung unseres LKA wichtig und ausschlaggebend, dass sich der Beschuldigte im Sommer 2016 offenbar dem Kleinsthandel mit Drogen zuwandte. Konkrete Planungen und Vorbereitungen für einen bevorstehenden Terroranschlag waren für das LKA zu keinem Zeitpunkt erkennbar.
Seit vorgestern gibt es konkrete Anhaltspunkte dafür, dass diese im Parlament und gegenüber den Medien mit bestem Gewissen mitgeteilte Einschätzung zu den Aktivitäten des Amri im Bereich des Drogenhandels nicht zutrifft.

Herr Innensenator Geisel thematisierte am 17. Mai 2017 im Rahmen seines Pressestatements zwei schwere Vorwürfe:
  1. Im Rahmen der Aufklärungsarbeit des Sonderbeauftragten Jost wurde ein im LKA Berlin verfasster Bericht vom 1. November 2016 aufgefunden, der dokumentiert, dass im Hinblick auf Anis Amri der Verdacht des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Drogen-Handels begründet erscheint. Nach jetzigem Kenntnisstand ist dieser Bericht nicht Bestandteil der Ermittlungsakte Amri geworden und daher bisher auch nicht bei der Staatsanwaltschaft Berlin bekannt.
  2. Zum selben Thema „Drogen-Handel“ gibt es einen weiteren Bericht, der das Datum 1. November 2016 trägt. In diesem kürzeren Bericht wird die Handelstätigkeit des Amri weniger gravierend dargestellt. Recherchen haben ergeben, dass dieser Bericht tatsächlich am 17. Januar 2017 erstellt worden ist, also deutlich nach dem Anschlag.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Federführung für die Bearbeitung der strafrechtlichen Aspekte dieses Falles übernommen, um im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens Antworten auf diese Fragen zu finden.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich nicht in Gänze gegen „die Polizei“ oder „das LKA“; Gegenstand der jetzigen Ermittlungen ist die Prüfung, ob einzelnen Polizeibeamten strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann. Das Verfahren dient vor allem dem Ziel, Klarheit zu gewinnen und alle Informationen zusammenzutragen, die für eine abschließende Bewertung notwendig sind.

In diesem Zusammenhang ist uns die folgende Aussage in eigener Sache wichtig:
Die Aufklärung der Vorwürfe hat für die Polizei Berlin oberste Priorität; es darf aber nicht zu Pauschalverdächtigungen kommen.
Das große, grundsätzliche Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei Berlin ist berechtigt, weil die Polizistinnen und Polizisten in dieser Stadt in ihrer überwältigenden Mehrheit mit großem Engagement und sehr viel Fachverstand die vielfältigen Herausforderungen annehmen.

Im Ergebnis wollen wir alle wissen, was hier passiert ist. Und das ohne Vorbehalte. Das sind wir den Angehörigen der Opfer des Anschlags schuldig, aber auch allen Kolleginnen und Kollegen, die täglich hart für die Sicherheit in unserer Stadt arbeiten.