Umsetzungsstand bezirklicher Teilhabebeirat / bezirklicher Steuerungskreis
Bezirklicher Steuerungskreis § 7 Berliner Teilhabegesetz – BlnTG
tagt mindestens einmal im Quartal (Nr. 171 AV EH)
Zusammensetzung:
Leitungen des Sozial und Jugendamtes, diese können die Aufgabe an die Leitung der Teilhabefachdienste delegieren. Weitere Mitglieder sind die Koordinator/innen „Haus der Teilhabe. Diese geben sich eine Geschäftsordnung.
Aufgaben (?):
§7 BlnTG – Allgemeine Steuerungsaufgaben
- Verbesserung der Teilhabe und der Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen
- Hohes, standardisiertes Qualitätsniveau
- Effektiver und effizienter Ressourceneinsatz
Was wir schon haben
Übereinkommen von Fachbereichsleitung und Stellvertretung Teilhabefachdienst Soz, Teilhabefachdienst Jug und Gesundheitsamt (Fachbereich 3 Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene), dass eine gemeinsame Geschäftsordnung geschlossen werden soll.
Was fehlt
Mustergeschäftsordnung, wird von SenIAS als nicht erforderlich angesehen, ist jedoch in §7 BlnTG vorgeschrieben, Termin für einen Entwurf Jug/ Soz 18.02.2020
Koordination Haus der Teilhabe, Stellen sind noch nicht ausgeschrieben
Geschäftsstellen Haus der Teilhabe
Bezirksteilhabebeirat (§10 BlnTG)
tagt mindestens 2 mal im Jahr (§5 Entwurf der Mustergeschäftsordnung des Bezirksteilhaberates)
Zusammensetzung:
- Mindestens die Mitglieder des bezirklichen Steuerungskreises
- Die bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
- Die bezirkliche Psychiatriekoordinatorin und/ oder die bezirkliche Suchthilfekoordinatorin
- Vertretungen von Leistungserbringenden aus dem Bezirk
- Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung
Aufgaben:
- Im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit sollen Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt werden
- Impulsgeber für die strategische Weiterentwicklung, berät Leistungsträger und Leistungserbringer, formuliert Handlungsempfehlungen
- Berät über den Umgang mit wiederkehrenden Problemstellungen und erarbeitet Handlungsempfehlungen
- Schenkt der Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen und vielfältigen Angebots im Bezirk große Aufmerksamkeit. Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und Wunsch und Wahlrecht sind dabei zu beachten.
- Benennt für Vertretungen der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung für den bezirklichen Widerspruchsbeirat
- Mindestens einmal jährlich ist dem Bezirksamt und der BVV bzw. den zuständigen Ausschüssen Bericht zu erstatten
Was wir schon haben
Entwurf einer Mustergeschäftsordnung
Gemeinsame Idee der Teilhabefachdienst Jug, Soz und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung zur Zusammensetzung des Teilhabebeirats
- 3 Vertreter Steuerungskreis
- 1 Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
- 1 Psychiatrie- oder Suchthilfekoordinatorin
- 3 Vertreter der Leistungserbringer (1 Träger für Körperbehinderte einschließlich blind und gehörlos/ 1 Träger kognitive Behinderung/ 1 Träger seelische Behinderung)
- Max. 5 Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung / Eltern für Behinderte Kinder
Idee zur Auswahl der Trägervertreter, die Liga wird um Vorschläge (Körperbehinderung / kognitive Behinderung) gebeten, da hier bereits Interessenbekundungen vorliegen, werden diese der Liga zu Kenntnis gegeben. Die sollte sicherstellen, dass der von Jug und Soz betreute Personenkreis berücksichtigt ist und kein Träger bevorzugt oder benachteiligt wird.
Was wir bisher übersehen haben
§3 Mustergeschäftsordnung – Die Benennung der Vertretungen der Leistungserbringer und der Interessenvertretungen erfolgt auf Vorschlag von der bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und der bezirklichen Psychiatriekoordination. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen bestätigt die Benennung der Interessenvertretungen, für Menschen mit seelischer Erkrankung entsendet der Landesbeirat für psychische Gesundheit (§15 BlnTG).
Die Vertretungen der Leistungserbringer und der Interessenvertretungen werden durch einen Bezirksamtsbeschluss benannt.
Was wir nicht haben
- Eine Geschäftsordnung, hierfür bedarf es des Steuerungskreises, für diesen gibt es noch keinen Entwurf der Geschäftsordnung
- Interessierte Vertreter der Träger und Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen
Was uns drängt
Ohne die 5 aus dem Bezirksteilhabebeirat zu entsendenden Interessenvertreter für Menschen mit Behinderung ist die Bildung des Widerspruchsbeirates für das Jahr 2020 nicht korrekt möglich.
Was uns weiter dängt Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV EH)
E-Mail der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 07.02.2020
es ist vollbracht, die AV-EH ist von allen Senator*innen unterschrieben!!! Allerdings wird sich die Veröffentlichung im Amtsblatt bis vermutlich Ende Februar/ Anfang März 2020 hinziehen (ggf. in einer eigenen Ausgabe). Daher hier nun der Link zur Website der SenIAS, dort ist sie seit heute als „Preview“ eingestellt.
Bezirkliche Vereinbarungen zum Arbeitsbündnis „Haus der Teilhabe“ sind bis zum 01.07.2020 abzuschließen
- Teilhabefachdienste Jug und Soz sind vorhanden!! Jedoch personell schlecht besetzt
- Es ist bisher keine Person mit Leitungsfunktion benannt, die das Haus der Teilhabe koordiniert
- Es gibt bisher keine Vereinbarungen zum Haus der Teilhabe
- Es gibt keine gemeinsame Geschäftsstelle für die Gremien bezirklicher Steuerungskreis und Bezirksteilhabebeirat
- Es gibt noch keine gemeinsame Kompetenzentwicklung z.B. durch Fortbildungen Jug/Soz
- Es gibt noch keinen konzeptionellen Aufbau „Haus der Teilhabe“
Was wir haben
- Die Bereitschaft aller Fachbereiche, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und der Psychiatriekoordination zur guten Zusammenarbeit
- Interesse an den unterschiedlichen Blickwinkeln
- Seit Jahren einen monatlichen Austausch Gesundheitsamt – Eingliederungshilfe
Widerspruchsbeirat (Jug und Soz)
Tagt alle 5-6 Wochen
Findet regelmäßig an einem Dienstag statt, Beginn 16:30 Uhr
Aufwandsentschädigung 20 Euro
Hinweis
Mustergeschäftsordnung des Teilhabebeirates verweist auf AG SGB IX, dieses ist das Berliner Teilhabegesetz- Bjn TG