Protokoll der Beiratssitzung vom 23.10.2019

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung des Protokolls vom 28.08.2019

Die Beiratsvorsitzende Frau Dr. Wilhelm begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste (Gebietsgremium AZ Lichtenrade/Bahnhofstraße durch Frau Czerny).

Die Beschlussfähigkeit des Beirats ist heute mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern (später 13) gegeben.
Das Protokoll der Sitzung vom 28.08.2019 wird ohne Gegenstimmen genehmigt.

TOP 2: Bestätigung der endgültigen Tagesordnung

Der Entwurf der Tagesordnung wird ohne Ergänzungen oder Änderungen angenommen.

TOP 3: Bundesteilhabegesetz (BTHG) - Überblick über den Berliner Umsetzungsprozess

Bericht der AG BTHG von Frau Kurze und Herrn Filar:

Frau Kurze kritisiert die kurze Frist von sieben Tagen für Stellungnahmen zum Berliner Teilhabegesetz.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind den obigen Links zu entnehmen.
Träger der Eingliederungshilfe sind die Senatsverwaltungen für Soziales und für Jugend, vertreten durch die jeweiligen bezirklichen Jugend – bzw. Sozialämter (Teilhabefachdienste).
Auf Grund der ab 2020 geltenden Änderungen (u.a. Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen; innerhalb der Eingliederungshilfe-Leistungen: Trennung zwischen „einfachen Assistenzleistungen“ und „qualifizierten Assistenzleistungen“) sind neue Leistungsvereinbarungen zwischen den Leistungserbringern und der Senatsverwaltung erforderlich. Diese konnten noch nicht abschließend erstellt werden, darum gibt es unterschiedliche Übergangsregelungen.

Für den ambulanten Bereich:

„Mantel-Vereinbarung“ regelt den Übergang bis Ende 2021: pauschale Erhöhung der Kostenerstattung.
Neue Leistungsvereinbarungen können in Einzelverhandlungen erstellt werden, wenige Träger machen hiervon Gebrauch.
Noch unklar: Zuordnung der WGs zu ambulant oder stationär.
Alle bewilligten Leistungen der Eingliederungshilfe gehen bis Ende 2020.

Für den stationären Bereich:

Wird vorerst ein pauschaler Abzug von 30 % der Kostenerstattung vorgenommen.
Vertreter_innen der stationären Eingliederungshilfe berichten von großen Schwierigkeiten bei den notwendigen Berechnungen zur Ermittlung der Mietkosten in Bezug u.a. auf die Flächenberechnung nach Nutzungsart.

Pilotprojekt TIB (Teilhabe-Instrument Berlin):

Bericht von Projekt-Teilnehmenden: Auswertung durch Evangelische Hochschule Berlin. Auf Grund des zu geringen Rücklaufs können keine belastbaren Ergebnisse benannt werden, evtl. wird die Testphase verlängert, um dann zu einem späteren Zeitpunkt das TIB einzuführen.
Angedacht sind gemeinsame TIB-Schulungen für Leistungserbringer und Teilhabefachdienste (Sozialämter), was begrüßt wird.

Haus der Teilhabe:

Die federführende Senatsverwaltung für Soziales sowie die Behindertenorganisationen hatten ursprünglich vier regionale Teilhabeämter (Häuser der Teilhabe) angestrebt, um ein möglichst einheitliches Verwaltungshandeln bei Leistungsgewährungen zu erreichen. Dies scheiterte am Widerspruch des Rates der Bürgermeister. Frau Schöttler sowie Frau Schneider erläutern die unterschiedlichen Positionen.
Nun gibt es pro Bezirk ein – vorerst virtuelles – „Haus der Teilhabe“. Dieses besteht jeweils aus den Teilhabefachdiensten des Jugendamtes und des Sozialamtes, jeweils bestückt mit multiprofessionellen Teams (Fallmanager_innen aus der Verwaltung und zusätzliches pädagogisches Personal). Pro Bezirk gibt es hierfür mehr Stellen.

Teilhabe-Beiräte und Widerspruchsbeiräte

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung informiert, dass den bezirklichen Teilhabe- und Widerspruchsbeiräten Interessensvertreter_innen von Menschen mit Behinderung angehören müssen. Regelungen für Aufwandsentschädigungen, behinderungsbedingte Assistenzleistungen, barrierefreie Sitzungsgestaltungen etc. lägen zur Zeit jedoch noch nicht vor. (Aktuelle Ergänzung: Muster-Geschäftsordnung Teilhabebeiräte siehe Anlage).
Es sei davon auszugehen, dass die bezirklichen Teilhabe-Beiräte ca. zwei bis vier Mal pro Jahr tagen würden. Sie haben rein beratende Funktion und eine Berichtspflicht.
Herr Foster, Frau Daus und Frau Dr. Wilhelm zeigen Interesse für die Mitarbeit im Teilhabebeirat.
Der Widerspruchsbeirat behandelt von der Verwaltung abgelehnte Widerspruchsverfahren und tagt etwa alle 6 Wochen. Hier werden jeweils ca. 60 Fälle in etwa 90 bis 120 Minuten behandelt. Der Widerspruchbeirat hat kein Vetorecht, lediglich ein Anhörungsrecht.
Frau Schneider schlägt vor, die im Beirat vertretenen Verbände anzufragen, ob diese für eine Mitwirkung im bezirklichen Widerspruchsbeirat zur Verfügung stehen würden.
Herr Zipfel (Deusche Multiple Sklerose Gesellschaft) und Frau Daus (Deutsche Rheumaliga) sagen die Abfrage in ihren Verbänden zu.

TOP 4: Aktuelle Viertelstunde

Herr Halfpapp (Sterntal e.V.) informiert über Reiseangebote seines Trägers in 2020 und verteilt entsprechende Broschüren. Diese gibt es ab 24.10.2019 auch online auf der Internetseite der Sterntal Reisen, Freizeit und Betreuung gGmbH

TOP 5: Aktuelles aus der BVV (Bezirksverordnetenversammlung)

Frau Hantke weist auf die kommende Sitzung des BVV-Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik am 14.11.2019 hin.

Frau Mross berichtet vom vergangenen Sportausschuß:

In der Turnhalle in der Münchener Straße werde Rollstuhlfechten angeboten. Hier gäbe es zwar einen Aufzug, jedoch keine Behinderten-Toiletten und keine barrierefreien Duschen und Umkleideräume.
Angestrebt sei die Installation eines „barrierearmen“ WCs in Abstimmung mit den Sportler_innen.

Der Stadtrat für Sport, Herr Schworck, habe sich zur Beteiligung des Beirates bei der integrierten Sportentwicklungsplanung (siehe Beteiligungsprojekt auf meinBerlin.de) geäußert. Vorangegangen waren kritische Hinweise zur bislang nur ungenügenden, vor allem nicht barrierefreien Form der Beteiligung. So lägen Sitzungsunterlagen nur unvollständig und vor allen Dingen nicht in barrierefreiem Format vor. Herr Schworck habe darauf hingewiesen, dass Frau Dr. Wilhelm zu den Sitzungen der Steuerungsrunde eingeladen werde und die Beteiligung dadurch erfolgt sei.

Nach Diskussion im Beirat wird vereinbart, dass Frau Dr. Wilhelm sich erneut an Herrn Schworck wendet mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit der barrierefreien Beteiligung. Frau Schöttler bietet Unterstützung an.

Frau Schneider ergänzt hierzu zum Sachstand:
Bislang habe es zwei Sitzungen der Steuerungsrunde Sportentwicklungsplanung gegeben, an der zweiten habe sie teilnehmen können ebenso wie Frau Dr. Wilhelm. Zusätzlich habe es eine öffentliche online-Befragung gegeben (siehe obigen Link), an der sich auch die Beiratsvorsitzende beteiligt habe.
Die Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung habe sie erst äußerst kurzfristig erreicht, der Beirat sei lediglich von der Seniorenvertretung hierüber informiert worden.
Da auch Frau Schneider als Mitglied der Steuerungsrunde Sportentwicklungsplanung (jetzt „AG Sportentwicklungskonzept“) entsprechende Unterlagen und Informationen nicht vollständig vorlagen, sei sie zu einem Sondertermin eingeladen worden, an dem Stadtrat Herr Schworck, der Amtsleiter für Schule und Sport sowie der Leiter des beauftragen Institutes „INSPO“ teilgenommen hätten.
Ihr sei die Zusendung von Projektunterlagen (Protokolle, Checklisten zur Bestandsaufnahme etc.) zugesagt worden, was auch geschehen sei. Diese – teils nicht barrierefreien – Unterlagen seien von ihr der Beiratsvorsitzenden weitergeleitet worden. Die Ergebnisse der Bestandsabfragen (Sportstättenkataster) lägen ihr trotz mehrfacher Nachfragen jedoch noch nicht vor.
Sie sei darüber informiert worden, dass ihren Einwänden und denen des Beirates gegenüber der geplanten Bedarfsabfrage bei den Leitungen der Dienstleister der Eingliederungshilfe nach inklusiven, barrierefreien Sportangeboten insoweit gefolgt worden wäre, dass die Befragung ersatzlos gestrichen sei.
Frau Schneider habe daran erinnert, dass sowohl von ihr wie vom Beirat empfohlen worden sei, stattdessen Menschen mit Behinderung bzw. deren Interessensvertretungen zu befragen. Hierzu habe sie ihre Unterstützung angeboten bei der Formulierung des Fragebogens sowie der Kommunikation an über 60 Mitglieder ihrer Netzwerke. Dieses Angebot sei auf Interesse gestoßen. Wie vereinbart habe man ihr einen Vorschlag für einen Fragebogen zugesandt, den sie versehen mit wenigen Änderungsvorschlägen zurückgesandt hätte. INSPO habe daraufhin geantwortet, dass die Auswertung dieser Befragung zusätzliche Mittel erfordere. Die Nachfrage von Frau Schneider, ob hierfür nicht die vorgesehenen Mittel für die Befragung der Einrichtungsleitungen verwendet werden könnten, blieb bislang ohne Antwort.
Eine öffentlich angekündigte geplante zweite öffentliche Informationsveranstaltung für Ende August, Anfang September habe nicht stattgefunden, ein Termin für die nächste Sitzung der Steuerungsrunde bzw. AG Sportentwicklungsplanung liege nicht vor.

TOP 6: Berichte aus den Arbeitsgruppen (AG‘s)

AG Barrierefreier Verkehrsraum (Prio-Liste, Maaßenstraße)

Die AG hat zwischenzeitlich nicht getagt. Ab sofort wird die agens gGmbH durch Herrn Bischur in der AG vertreten.
Die Vorschläge zur gestalterischen und barrierefreien Verbesserung der Begegnungszone Maaßenstr. liegen der federführenden Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vor. Laut Mitteilung zur Kenntnisnahme an die BVV berate das Bezirksamt mit der Senatsfachverwaltung das weitere Vorgehen.

AG Inklusionskonzept

Die AG hat sich mit IMEW getroffen und Änderungsvorschläge zum Konzeptentwurf eingebracht.
Die AG hat ein eigenständiges Kapitel „Empfehlungen des Beirates“ verfasst.
Dieser wird im Beirat angenommen.
Am 25.10.2019 wird die AG an der Steuerungsrunde „Inklusionskonzept-UN-BRK“ teilnehmen.
Es wird erinnert an die Präsentationsveranstaltung „Bezirkliches Inklusionskonzept gemäß UN-BRK“ am 03.12.2019 um 16:30 Uhr im Goldenen Saal. Der Beirat wird auf der Podiumsdiskussion von Frau Dr. Wilhelm vertreten werden. Um rege Teilnahme des Beirates wird gebeten.

TOP 7: Berichte aus Gremien

PSAG: „Plenum“ und „Wohnen“

(Frau Kurze, Herr Brühl)

Es liegen derzeit keine Informationen vor.

AZ Lichtenrade-Bahnhofstraße

Frau Schneider appelliert erneut an den Beirat, seinen Sitz im Gebietsgremium nachzubesetzen.

Frau Schneider berichtet aus der Steuerungsrunde „Umbau Bahnhofstraße“:
Die vorgesehenen Behindertenparkplätze entsprechen nicht den Mindeststandards. Dies wird von der Beauftragen für Menschen mit Behinderung moniert.

Ebenfalls habe Frau Schneider die Planungen der DB (Deutsche Bahn) kritisiert, eine bauzeitliche Fußgängerüberquerung als nicht standardgemäße geneigte Fläche anzulegen. Diese sei zu steil, zudem fehlten weitere Angaben zu erforderlichen Ausstattung der geplanten geneigten Fläche, so dass eine abschließende Bewertung nicht möglich sei. Frau Schneider hat darauf hingewiesen, dass bei den Baumaßnahmen der DB die Landesbehindertenbeauftragte einzubeziehen sei. Sie selber habe diese von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.

Weiterhin wird von Frau Schneider kritisiert, dass die Bushaltestellen nicht ausreichend barrierefrei ertüchtigt werden sollen. Zu der Besprechung mit der BVG, bei der diese die erforderliche barrierefreie Bordkantenhöhe abgelehnt habe, sei sie nicht eingeladen worden.

Das Gebietsgremium AZ Lichtenrade (GG) hat sich an Frau Schneider gewendet mit der Bitte um Unterstützung.
Dem GG lägen bislang nur unzureichende Informationen vor zur Barrierefreiheit der geplanten Maßnahmen.
Das GG hält eine Info-Veranstaltung für erforderlich mit den Verantwortlichen der DB und des Bezirksamtes zu den Aspekten der Barrierefreiheit an den baulichen Schnittstellen der Maßnahmen der DB und des Umbaus Bahnhofstraße.
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat dem Bezirksamt dringend empfohlen, diese Info-Veranstaltung durchzuführen unter Beteiligung der Landesbehindertenbeauftragten.
Als Reaktion lädt die zuständige Stadträtin Frau Heiß zu einem verwaltungsinternen Abstimmungstreffen zu baulichen Schnittstellen mit der DB ein, ohne Schwerpunkt „Barrierefreiheit“. Weder Frau Schneider noch die Landesbehindertenbeauftragte können den vorgegebenen Termin einhalten. Außerdem hat Frau Schneider darauf hingewiesen, dass diese verwaltungsinterne Abstimmung allenfalls der Vorbereitung der von ihr empfohlenen Info-Veranstaltung zu den Aspekten der Barrierefreiheit dienen könne.

Abschließend unterstützt die Vertreterin des GG AZ Lichtenrade den Appell von Frau Schneider, der Beirat möge eine_n Vertreter_in ins GG entsenden. Die Expertise des Beirates werde dringend benötigt.

Das AZ Lichtenrade tagt 2 mal im Monat, immer am 2. und 4. Dienstag für etwa 2 Stunden im eigens dazu angemieteten Büro am Bahnhof Lichtenrade. Nähere Infos finden Sie auf der Internetseite Bahnhofstraße Lichtenrade.

Fachforum Pflege-Eingliederungshilfe

entfällt

TOP 8: Bericht des Vorstands

100 Jahre VHS – Fest der Vielfalt

Frau Daus berichtet. Sie hat sich zusammen mit weiteren Beiratsmitgliedern am Handicap Parcours beteiligt.

Inklusion gewinnt – Barrierefreie Digitalisierung in Unternehmen

Herr Foster und Frau Daus haben den Beirat auf der Veranstaltung vertreten. Herr Brass (ABSV) war geladener Podiumsgast.
Zu der Veranstaltung hatte das Bezirksamt, vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin und die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, in Kooperation mit LIFE e.V. eingeladen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite von Life e.V..

Veranstaltung der Bündnis90/Grünen im Bundestag: 10 Jahre UN-BRK

Frau Daus berichtet über den Termin.

Höranlage

Der Vorstand wird das Bezirksamt auffordern, die von Herrn Haase (Schwerhörigenverein Berlin) demonstrierte mobile Höranlage anzuschaffen. Frau Schneider wird im Vorfeld die Produktbeschreibung sowie einen Kostenvoranschlag dem Vorstand zukommen lassen.

Kabelbrücken

Die seit neuestem vom Bezirksamt verwendeten Kabelbrücken in Sitzungsräumen werden als ungeeignet bewertet. Insbesondere für gehbehinderte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator stellen sie eine Barriere dar, weil sie zu steil sind. Auch für nicht gehbehinderte Personen seien sie ungeeignet, da sie eine Stolperfalle darstellen. Frau Schneider wird sich diesbezüglich an die Fachverwaltung wenden.

TOP 9: Bericht der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Neubau Gustav-Heinemann-Schule

Frau Schneider war an der Erstellung des „Konzeptes Barrierefrei“ gemäß Anweisung für diese Maßnahme beteiligt. Induktionsanlagen waren u.a. Bestandteil dieses Konzeptes.
Nur zufällig habe die Beauftragte für Menschen mit Behinderung erfahren, dass im Nachhinein die obere Bauaufsicht (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) die Induktionsanlagen aus Kostengründen gestrichen habe. Frau Schneider hat die zuständige Fachverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei solchen gravierenden Änderungen vorab einzubeziehen sei und dass die geforderte Streichung gegen geltendes Recht verstoße. Die von Frau Schneider einbezogene Landeskonferenz der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung teile diese rechtliche Einschätzung einstimmig. Frau Schneider hat die zuständige Senatsfachverwaltung darauf hingewiesen, dass die geforderte Streichung der Induktionsanlagen nicht rechtskonform sei und gegen die eigenen Mindeststandards der Berliner Verwaltung verstoße.

Aufruf für Bausachverständige

Frau Schneider erläutert den Aufruf der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderung für den verpflichtenden Einsatz von zertifizieren Sachverständigen für Barrierefreiheit bei öffentlichen Baumaßnahmen. Sie bittet den Beirat, den Aufruf zu unterstützen. Bisherige Unterstützer_innen: einige Bezirksbürgermeister_innen sowie der Landesverband SoVD (Sozialverband Deutschland).
Der Beirat beschließt, den Aufruf ebenfalls offiziell zu unterstützen.

TOP 10: Verschiedenes

Keine Themen, Nächste Sitzung 18.12.2019