Drucksache - 2050/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Schwalbacher Straße zwischen der Rheingau Straße und Homuthstraße als Schulfreifläche für das Rheingau Gymnasium spätestens zu Beginn der Sanierung des Sportplatzes Wiesbadener Straße (Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden kann. Insbesondere soll in die Prüfung einbezogen werden, wie dieses Teilstück der Schwalbacher Straße im Rahmen einer Erlaubnis für diesen Zweck gesperrt werden kann. Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Prüfung die Schulleitungen und Gesamtelternvertretungen des Rheingau-Gymnasiums, des Paul-Natorp-Gymnasiums, der Stechlinsee-Grundschule sowie die weiteren Anlieger *innen (z.B. Kita, Anwohner*innen) frühzeitig mit einzubeziehen. Den zuständigen BVV-Fachausschüssen ist bis Ende April 2021 über den Verfahrensstand zu berichten.
Begründung:
Der Sportplatz Wiesbadener Straße wurde im letzten Schulhalbjahr zu Pandemie-Zeiten von den Schüler*innen des Rheingau-Gymnasiums nicht nur für den Sportunterricht, sondern auch als zusätzlicher Pausenhof genutzt, um das Abstandsgebot zwischen den Schüler*innen besser gewährleisten zu können. Der herkömmliche Schulhof ist schon unter normalen Umständen viel zu klein für die große Anzahl an Schüler*innen.
Nun soll aber der Sportplatz Wiesbadener Straße auch entgegen vorheriger Absprachen des Bezirksamtes u.a. mit der Schulleitung des Rheingau Gymnasiums im Laufe dieses Jahres saniert werden und die Ausschreibung ist auch bereits Ende Januar 2021 erfolgt. Spätestens wenn der Schulbetrieb wieder in Präsenz stattfinden wird, ist die zur Verfügungstellung einer Ersatzfläche als Pausenhof für das Rheingau-Gymnasium dringend erforderlich. Denn gerade in Pandemie-Zeiten sind Schulfreiflächen und Außenportanlagen zur Minimierung des Infektionsrisikos äußerst wichtig.
Als zusätzliche Schulfreifläche bietet sich das zwischen der Rheingaustraße und Homuthstraße liegende Teilstück der Schwalbacher Straße an, da sich dort auch im näheren Umfeld zwei weitere Schulstandorte, ein Spielplatz und nur wenige weitere Anlieger*innen befinden. Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Außerhalb der Schulunterrichtszeiten könnte die so gewonnene Freifläche der Öffentlichkeit als Ort der Erholung und/oder zum Sporttreiben zur Verfügung gestellt werden. |
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