Drucksache - 0748/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 29. August 2018 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, welche Schritte notwendig sind um das Kinder- und Jugendparlament zukünftig nicht mehr als Projekt eines freien Trägers der Jugendhilfe zu betreiben, sondern als Institution des Bezirksamtes. Diese Umsiedlung würde eine neue Wertschätzung und Wichtigkeit für die Arbeit des KJP bedeuten. Jugendbeteiligung ist kein Thema der Jugendhilfe, sondern ein Querschnittsthema durch alle Politik- und Verwaltungsbereiche. Eine Ansiedelung direkt beim Bezirksamt würde auch eine Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit auf Seiten des Parlamentes und des Bezirksamtes bedeuten. Wir, dass Kinder- und Jugendparlament Tempelhof Schöneberg, sind kein „Projekt“ eines Trägers der freien Jugendhilfe. Wir sind eine politische Institution, die auf einer Ebene mit anderen Institutionen des Bezirks aufgeführt sein sollte. Das Bezirksamt wird aufgefordert die Schritte aufzuführen und auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Eine Ansiedelung beim Jugendstadtrat oder der Bezirksbürgermeisterin müsste mit der Schaffung der gleichen oder verbesserten Arbeitsbedingungen (Stellenanteile, Sach- & Honorarmittel, etc.) verbunden sein. Der Prozess ist in enger Abstimmung mit dem Kinder- und Jugendparlament zu gestalten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Jugendamt hat durch die Bereichsleitung Jugend- und Familienförderung auf Grundlage des Originalantrages des KJP Gespräche mit der zuständigen Mitarbeiterin des Trägers Outreach gGmbH und mit dem Kinder- und Jugendparlament geführt. Ziel des Prüfverfahrens war es, gemeinsam Stringenten (Pro und Contra-Argumente) für die unterschiedlichen Trägermodelle zu erfassen. In der sich daran anschließenden zweiten Phase wurden die notwendigen Voraussetzungen für die tatsächlichen Schritte zur Umsetzung geprüft und beschrieben.
In dem gemeinsamen Gespräch wurden als Pro-Argumente für die Anbindung an einen freien Träger identifiziert:
Für einen Betrieb als Institution innerhalb des Bezirksamtes sind hingegen folgende Argumente im Konsens beschrieben worden:
Die Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe (AGJ ) hat in der Abschlussdokumentation des Programms „Jugendgerechte Kommune“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschrieben, dass die Investition in hauptamtliche Fachkräfte, die koordinierend Aktivitäten im Themenfeld Kinder- und Jugendpartizipation ausführen, vor allem dann wirksam werden, wenn diese in der Kommunalverwaltung angesiedelt werden.
Dieser Argumentation schließen wir uns an.
Zusammenfassend kommt das Jugendamt zu dem Ergebnis, dass die organisatorische und strukturelle Ansiedlung der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlamentes direkt im Jugendamt zu verankern ist und diese Aufgabe künftig durch Personal des öffentlichen Trägers geleistet wird.
Zu prüfen waren ebenso die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen. Diese ergeben sich aus den in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen und der Einbeziehung von Standards von Interessenvertretungen von Kindern und Jugendlichen der SPI. Die zur Umsetzung der Aufgaben notwendigen Bedingungen sind:
Stellenprofil: Koordination Kinder- und Jugendparlament 0,5 VZÄ- Stelle (Mindestumfang) Entgeltgruppe E10 30.500€ – (Betrag muss noch mal überprüft werden)
Auftrag:
Zur Umsetzung ist ein eigenständiges Budget in Höhe von 8.000 € (inkl. der von der BVV beschlossenen Mittel für die selbstverwaltetet Arbeit der Regionalen Arbeitsgemeinschaften in Höhe von 1.500 €) als Sachkosten und 5.000 € Honorare festzulegen.
Aufgrund der Arbeitsorganisation des Kinder- und Jugendparlaments soll eine Umsetzung zur Vorbereitung des Wahljahres 2019/2020 zum 1.7.2019 erfolgen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |