Drucksache - 0373/XX
In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.01.2017 wurde
Herr Ahmet Ates
als Bürgerdeputierter in den Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gewählt.
Durch Verzicht auf das Amt als Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 71 Abs. 1 (1) GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.
Herr Ates hat den Verzicht mit Schreiben vom 21. Juli 2017 , eingegangen im Büro der BVV am 24. Juli 2017 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 72 (3) GO BVV).
Gem. § 25 (1) i.V.m. § 72 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass
Herr Ahmet Ates
mit Ablauf des 20. September 2017 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.
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