Drucksache - 0219/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die planungsrechtlichen und ggf. weiteren notwendigen Voraussetzungen für eine durchgehende Führung der Radverkehrsverbindung Hauptstraße - ehem. Güterbahnhof Wilmersdorf - Handjerystraße im gesamten Verlauf der ehemaligen Erschließungsstraße des Güterbahnhofes einschließlich des Abschnittes zwischen den Gebäuden Hauptstraße 65 und 66 zu schaffen.
Der Fahrradverkehr sollte dementsprechend in den Knoten Innsbrucker Platz / Hauptstraße / Rubensstraße eingebunden werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Für die durchgehende Führung des geplanten Fuß- und Radweges über das ehemalige Güterbahnhofsgelände beabsichtigt das Bezirksamt die sich im Privatbesitz befindenden Teilflächen der sog. Ladestraße (Flurstücke 383 und 384) als Radweg herzustellen. Dazu wurde im April 2017 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Nach Prüfung durch den Fachbereich Straßen ist das Verkehrsplanungsbüro mit der Ergänzung der Machbarkeitsstudie durch zwei Variantenbetrachtungen beauftragt. Parallel hierzu prüft das Bezirksamt zurzeit, inwieweit die Realisierung dieses fehlenden Verbindungstückes durch Grundstücksübernahme vorangetrieben werden kann.
Für den Fall, dass die betreffende Fläche vom Bezirk erworben werden kann oder zumindest im Grundbuch ein Fahrrecht für Radfahrende eingetragen wird, hat die zuständige Senatsverwaltung IV B Fördermittel zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Aussicht gestellt.
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