Drucksache - 0136/XX
Die BVV ersucht das Bezirksamt eine Lösung für den Erhalt der Lichtenrader Suppenküche zu finden.
Es sollen folgende Punkte geprüft werden: - wie das Angebot inklusive der Immobilie aus dem Fachvermögen Jugend in den Fachbereich Soziales übertragen werden kann.
- ob der Bungalow an den Träger Suppenküche e.V. oder den evangelischen Kirchenkreis übertragen werden kann.
- welche Kosten (grobe Kostenschätzung) für die vollständige Sanierung des Bungalows auf den Bezirk zukämen.
Weiterhin soll unabhängig der Prüfungsergebnisse, der Bezirk in die Verhandlungen mit dem evangelischen Kirchenkreis treten, um dieses wertvolle Angebot auf dem Gelände zu erhalten.
Der BVV ist schnellstmöglich, spätestens aber im Juni 2017 zu berichten.
Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen:
Ausgehend von einem gemeinsamen Interesse zugunsten einer Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Nachbarschaftszentrums Suppenküche Lichtenrade e.V. hat das Bezirksamt Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Lichtenrade aufgenommen.
Parallel führt das Bezirksamt auch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Suppenküche Lichtenrade e.V.
1. Vertragsgrundlagen Zu den rechtlichen Grundlagen dieser Gespräche gehören u.a. folgende Vertrags-verhältnisse und Vereinbarungen:
a) Vertrag vom 25. Oktober/11. November 1977 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das (frühere) Bezirksamt Tempelhof und der Evangelischen Kirchengemeinde Lichtenrade, vertreten durch den Gemeindekirchenrat.
Hier ist u.a. vereinbart, dass die Kirchengemeinde als Grundstückseigentümerin dem Bezirk Tempelhof eine ca. 430 qm große Teilfläche des Grundstückes Finchleystraße 10 nebst Gebäude (Kinderhaus) für die Betreuung von Kindern im Nutzungszusammenhang mit dem östlich dieses Grundstückes gelegenen Abenteuerspielplatz überlässt.
b) Nutzungsvertrag vom 13. Juni/20. Juni 2016 zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste und dem Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade e.V.
Hier ist u.a. vereinbart, dass das Nutzungsverhältnis am 31. Dezember 2017 endet und eine Verlängerungsoption ausgeschlossen ist.
2. Kosten der Umbau- sowie der Sanierungsmaßnahmen Vor dem Hintergrund des offensichtlichen Sanierungsbedarfes des ehemaligen Kinderhauses hat das Bezirksamt die voraussichtlichen Aufwendungen für die erforderlichen Standardanpassungen (Arbeitsstättenrecht, Bauordnungsrecht einschließlich Barrierefreiheit etc. …) sowie für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen überschlägig auf Grundlage einer ersten Einpassplanung ermitteln lassen. Hiernach ist von einem Kostenrahmen von mindestens 350 T€ auszugehen (unterer Wert), einschließlich der Baunebenkosten und Risikozuschläge.
Zu diesen Sanierungsmaßnahmen gehört auch die Entsorgung von Schadstoffen. Teile der Fassadenbekleidung bestehen aus asbesthaltigen „Eternitplatten“. Im Innenraum wurden oberhalb der Unterdecken asbesthaltige „Promabestplatten“ vorgefunden. Auch wenn im Rahmen einer zwischenzeitlich erfolgten Raumluftmessung keine Belastung der Innenraumluft festgestellt wurde, so müssen diese „Promabestplatten“ nach der vorgegebenen Systematik zur Risikobewertung nach der Asbestrichtlinie der Dringlichkeits-stufe II (oberer Bereich mit 79 Punkten) zugeordnet werden.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung, der festgestellten Schadstoffe, dem Sanierungsbedarf der Fassade und Teilen des Daches, aller Installationen und dem Umbaubedarf, insbesondere der Sanitärbereiche, wird der bautechnische Handlungsbedarf als dringlich und – gemessen an dem finanziellen Aufwand und einer späteren Nutzung durch die Suppenküche e.V. – als unwirtschaftlich eingeschätzt.
3. Vermögensrecht Eine verwaltungsinterne Übertragung des Gebäudes Finchleystraße 10 aus dem Fachver-
- 2 - mögen des Jugendamtes in das Fachvermögen des Sozialamtes ist möglich; vor dem Hintergrund der Zweckbindung zugunsten der Jugendarbeit wird dieses gegenwärtig nicht als zielführend eingeschätzt.
Bezüglich der Option einer Übertragung des Bungalows an die Evangelische Kirchengemeinde oder an den Nutzer Suppenküche e.V. wurden die Vertreter der Kirchengemeinde anlässlich des Gespräches vom 02.06.2017 um Stellungnahme gebeten. Als Zwischenbericht teilt die Kirchengemeinde mit, dass vor einer abschließenden Stellungnahme vermutlich noch der Kirchenkreis (Superintendentur) und ggf. das Konsistorium hinzugezogen werden müssen.
Die Gespräche des Bezirksamtes mit der Suppenküche Lichtenrade e.V. und der Evangelischen Kirchengemeinde konnten daher noch nicht abgeschlossen werden.
Neben diesen Gesprächen hat das Bezirksamt auch eine entsprechende Flächenanfrage an einen privaten Eigentümer gestellt, welcher über einen Gebäudebestand in Lichtenrade verfügt. Auch wenn hier eine Entscheidung noch aussteht, wird deutlich, dass die Suppenküche e.V. der finanziellen Unterstützung u.a. bei den laufenden Mietausgaben bedarf.
Das Bezirksamt wird die Bezirksverordnetenversammlung und die fachlich zuständigen Ausschüsse über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.
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