Drucksache - 1886/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Bartnet- und der Grimmstraße in Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Hauptausschuss
01.06.2016 
64. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
27.06.2016 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen      
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag aus dem Kinder- und Jugendparlament
Antwort SenStadt
Mitteilung zur Kenntnis

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.05.2016 folgenden Beschluss:

 

dass die Ampeln der Barnetstraße und der Grimmstraße anders geschaltet werden. Die Schaltung ist zu schnell. Es sind schon viele Unfälle passiert, ob mit Fußgängern, Radfahrern oder Autofahrern. Vor allem im Berufsverkehr ist es besonders für jüngere Kinder gefährlich, die alleine zur Schule gehen. Darum bitten wir, dass die Ampeln länger auf grün geschaltet werden, um Unfälle zu verringern oder auch zu verhindern.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung um Stellungnahme gebeten. Von dort liegt folgende Mitteilung vor:

 

„.. aufgrund der genannten Anfrage sind die verkehrstechnischen Unterlagen und die Berücksichtigung der Belange der Fußgängerinnen und Fußgänger in den Schaltprogrammen der Ampel in der Barnetstraße und am Verkehrsknoten Lichtenrader Damm / Grimmstraße geprüft worden.

 

In den Signalprogrammen, die die Grundlage für die Ampelschaltung darstellen, ist jeweils grundsätzlich ein Zeitfenster zwischen dem Ende der Grünzeit für den Fußverkehr und dem anschließenden Beginn der Freigabe für den kreuzenden Fahrverkehr enthalten. Das bedeutet, das bei Umschalten auf Rot in jedem Fall noch ausreichen Zeit bleibt, um den gegenüberliegenden Bord des Gehweges oder des Mittelstreifens zu erreichen. Keine Fußgängerin, kein Fußgänger muss in Panik geraten, wenn sie oder er beim Überschreiten der Fahrbahn plötzlich Rot erhält. Der Fahrverkehr erhält erst nach Ablauf dieser Schutz- bzw. Räumzeit seine Freigabe. Die Bemessungsgrundlagen, beispielsweise die heranzuziehende Gehgeschwindigkeit, werden den bundesweit geltenden Richtlinien entnommen.

 

Bei mit Ampeln, die verkehrstechnisch als Lichtsignalanlagen (LSA) bezeichnet werden, ausgerüsteten Verkehrsknoten sind die gegensätzlichen Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmergruppen angemessen zu berücksichtigen und abzuwägen. Jede Signalregelung kann daher nur ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen darstellen.

 

Die Kreuzung des Lichtenrader Damms mit der Barnetstraße ist Bestandsteil des übergeordneten Straßennetzes und einer stark frequentierten Nord-Süd-Verbindung zwischen Brandenburg und Berlin. Die Unfallkommission, die sich aus Mitgliedern der Polizei und der Straßenverkehrsbehörden zusammensetzt, hat für diese Unfallhäufungsstelle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entwickelt und umgesetzt. Die aufgenommenen Unfälle betrafen dort im Allgemeinen den Fahrverkehr.

 

Die Überprüfung der Grünzeiten in den Signalprogrammen für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die hier über die Barnetstraße gehen, hat auch für die Berufsverkehrszeit ergeben, dass mit dem Grünzeitbeginn beide Fahrbahnen gequert werden können.

 

Im Verlauf der Barnetstraße sind an der Halker Zeile sowie an der Kreuzung Rotenburger Weg – Steinstraße Lichtsignalanlagen im Betrieb. Bei ihnen sind Maßnahmen zur Busbeschleunigung realisiert worden. Damit die Busse der BVG möglichst ohne zusätzlichen Halt die Ampel passieren, können sie per Funk die Grünzeiten, unter Umständen auch für den Fußgängerverkehr, beeinflussen. Ausnahmslos werden für den Fußverkehr die Zeiten zum sicheren Räumen der Fahrbahn jedoch eingehalten.

 

Die Auswertung der vorhandenen Unfallstatistik für diese beiden Kreuzungen und für die Querung der Grimmstraße am Lichtenrader Damm ergab, dass keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung verursacht wurden. Die Überprüfung der Grünzeiten für die Fußgänger an der Kreuzung der Grimmstraße mit dem Lichtenrader Damm ergab Werte, die beim Start bei Grünzeitbeginn ausreichend lang war.“

 

 
 

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