Drucksache - 1648/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Gemeinschaftshaus in Lichtenrade ist zu erhalten. Das Bezirksamt wird - wie bei allen anderen Gebäuden auch - ersucht, die Chancen von Mehrfachnutzungen zu überprüfen und Flächenverdichtungspotenziale ermitteln.
Für das Gemeinschaftshaus Lichtenrade ist die derzeitige Belegung und Auslastung bis zur Bezirksverordnetenversammlung im Oktober 2015 in einer Mitteilung zur Kenntnisnahme darzustellen. Ferner sind ein Nutzungskonzept und ein Belegungsplan zu erstellen und fortzuschreiben. Budgetrelevante Nutzungen sollen ausgedehnt werden und eine höchstmögliche Auslastung der Räumlichkeiten ist zu gewährleisten. Der aktuell teilweise Leerstand des Gebäudes soll beendet werden. Die Bereitstellung der für die Angebote notwendigen technischen Voraussetzungen ist durch einen Medienwart sicherzustellen. Die Auslastung ist zu dokumentieren.
Das Nutzungskonzept und der Belegungsplan ist dem FM-Ausschuss zu seiner Sitzung im März 2016 vorzustellen. |
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