Drucksache - 1438/XIX
Die BVV möge entschließen,
Begründung:
Das Bezirksamt ist mit seinem Beschluss über das Ziel des BVV Ersuchens Drs. 1286/XIX Neubau der Gustav-Heinemann-Schule hinausgeschossen, hat die BVV nicht über das Ergebnis der beschlossenen Prüfung informiert, sondern eigenwillig Fakten geschaffen.
Das Ergebnis der Prüfung gemäß des BVV Ersuchen ist die Aussage des Rechtsamtes, dass unter Darlegung eines „wichtigen Grundes“ von der Generalbeauftragung des Erstplatzierten abgewichen werden kann. Anstelle die verschiedenen Kriterien für einen „wichtigen Grund“ zu erörtern, verfolgte das Bezirksamt ausschließlich den Weg einer Überprüfung der Wettbewerbskriterien.
Das Bezirksamt in seiner Mitteilung zur Kenntnisnahme legt unzureichend dar, welche Kriterien und Indikatoren für die erneute, externe Prüfung zugrunde gelegt wurden. Die lapidare Mitteilung über „... Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Normen - Einhaltung funktionaler Vorgaben (u.a. räumlich-pädagogische Qualitäten) - Städtebauliche Gestaltung / architektonische Prägnanz - Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Investitions- und Baunutzungskosten) - Weitere Vorgaben zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele...“, insbesondere im Hinblick darauf, dass in Ausschusssitzungen und mit Antrag Drs. 1293/XIX „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für die Gustav-Heinemann-Schule dem Bezirksamt weiterreichende Kriterien empfohlen waren, erweckt den Anschein, als dass keine weitere Prüfung stattgefunden hat, sondern ausschließlich die Indikatoren der Jury überprüft wurden.
Die Tatsache, dass anders als beim Wettbewerbsverfahren zu der Präsentation des „Untersuchungsberichts“ am 13.02.2015 keine Beobachter, insbesondere aus der BVV, zugegen waren, ist ebenso zu bemängeln und berechtigt zum Zweifeln an der Darstellung der E“invernehmlich“keit in der F“eststell“ung.
Diese Entschließung möge den politischen Willen der BVV als „wichtigen Grund“ dokumentieren, von der voreiligen Empfehlung der Wettbewerbsjury abzuweichen und – zunächst ohne Abwertung des erstplatzierten Entwurfs - den weiteren Preisträgern die Möglichkeit eröffnen, an den weiteren Verhandlungen und Verfahren teil zu nehmen. Seite: 1/1 |
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