Drucksache - 1336/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.03.15 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bereich der Motzener Straße zwischen Nunsdorfer Ring und Nahmitzer Damm in Fahrtrichtung Nord das bestehende, absolute Halteverbot (Zeichen 283) über den gesamten Streckenabschnitt ab Nunsdorfer Ring (Nord) zu verlängern und entsprechende Markierungen auf der Fahrbahn aufzubringen.
Das Ergebnis ist über einen Zeitraum von 6 Monaten verstärkt zu kontrollieren und zu beobachten, insbesondere ob mit dieser Maßnahme eine Verbesserung für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr erreicht werden konnte. Im Zweifelsfall soll eine Änderung der Lichtsignalschaltung (Verkürzung der Grünzeiten für Fußgänger in östlichen Bereich des Knotenpunkts) und/oder die Schaffung einer zusätzlichen Rechtsabbiegefahrspur geprüft werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Haltverbot wurde wie gewünscht durch Anordnung der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde innerhalb der Verkehrsspitzenzeiten verlängert. Die für weitergehende (o.g.) Maßnahmen zuständige Verkehrslenkung Berlin teilte am 29.06.2016 mit, dass „für weitere verkehrliche Maßnahmen (…) zurzeit kein zwingendes Erfordernis“ gesehen werden würde.
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