Drucksache - 0983/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.03.2014 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, die Bedeutung des Gebäudes in der Torgauer Straße/Gotenstraße (Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachfahren) durch das Landesdenkmalamt einschätzen zu lassen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat den Beschluss dem Landesdenkmalamt mit Schreiben vom 22.4.2014 mit der Bitte um Stellungnahme und Rückäußerung übermittelt.
Am 13.10.2014 erhielt das Bezirksamt auf Nachfrage per E-mail folgende Antwort: „Das 1950 beantragte und 1951 ausgeführte Gebäude an der Torgauer Str. 24-25, in dem Annedore Leber die Kohlenhandlung Bruno Meyer Nachf. und den von ihr gegründeten Mosaik-Verlag betrieb, ist im Wesentlichen überliefert. Das Wirken von Annedore Leber an diesem Ort führte das Vermächtnis ihres Mannes Julius Leber fort. Diesem authentischen Ort ist ein hoher Erinnerungswert eigen, der - in einen Gedenkkontext eingebunden, dem Andenken eine besondere Authentizität verleihen kann. Eine Aufnahme als Baudenkmal und seine materielle Erhaltung würde nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetztes erfolgen. Von einer solchen Eintragung in die Denkmalliste Berlin wird abgesehen.“
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