Drucksache - 0833/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 23.10.2013 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg unterstützt das vom Bezirksamt vorgelegte Konzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes. Damit wird ein weiteres dauerhaftes Instrument der Partizipation und Transparenz geschaffen.
Die BVV ersucht das Bezirksamt, das Konzept für das Haushaltsjahr 2015 umzusetzen und die im Folgenden genannten Punkte mit aufzunehmen:
1. Die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Haushaltaufstellung setzt voraus, dass der Haushalt verständlich ist. Nur wenn einigermaßen klar ist, welche Inhalte steuerbar sind, wie sich Haushaltsansätze auswirken und welche Bereiche durch den Bezirkshaushalt steuerbar sind, können die Teilnehmenden konstruktive Vorschläge einbringen. Deshalb sollen die Erläuterungen auf der Internetseite gut aufbereitet werden. Beispiel ist das Projekt www.offenerhaushalt.de. Auf die Anschaffung der Broschüre „Lesbarer Haushalt“ wird verzichtet. Stattdessen ist für Interessierte auf den Auftaktveranstaltungen eine begrenzte Anzahl von kurzen Erläuterungen als Handout vorzuhalten. 2. Um eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen, soll zum Bürgerhaushalt 2015 über Postwurfsendung eingeladen werden. Das Einladungsverfahren ist nach Durchführung der Beteiligung auszuwerten und nach Rücksprache mit der BVV ggf. zugunsten einer repräsentativen Einladungsform zu ändern. Mit der Postwurfsendung erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen sowie die Einladung zu zwei Auftaktveranstaltungen. Eine Auftaktveranstaltung soll im Norden des Bezirks, die andere im Süden des Bezirks stattfinden.
3. Hinsichtlich der Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, welche niedrigschwelligen zusätzlichen Angebote geschaffen werden können (z.B. Aufstellung von Sammelboxen in Nachbarschaftstreffpunkten).
4. Für die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen Maßnahmen ist zunächst, wie in der Konzeption des Bezirksamts vorgesehen, eine Umsetzung durch die zuständige Fachabteilungen anzustreben. Besteht für die Fachabteilung keine Möglichkeit der Umsetzung, werden die Maßnahmen mit entsprechender Erläuterung an die Arbeitsgruppen weitergeleitet. Es sollen höchstens zwei Sitzungen je Arbeitsgruppe stattfinden. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppen entscheiden in einer abschließenden gemeinsamen Sitzung, welche Maßnahmen im Rahmen eines unter Wahrung der Regeln der LHO definierten Budgets (Vorschlag: 25 T€) umgesetzt werden sollen. In dieses Budget fließen 50 % der BVV Sondermittel ein.
5. Der Umgang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, ob diese in die Haushaltsplanung aufgenommen werden können oder nicht, ist in geeigneter und übersichtlicher Weise darzustellen. Bei Ablehnung von Vorschlägen ist dies zu begründen. Eine Veröffentlichung kann in einer tabellarischen Übersicht auf der Internetseite des Bürgerhaushalts erfolgen.
6. In einer Abschlussveranstaltung sollen ein feed back der Bürgerinnen und Bürger zu dem Verfahren der Beteiligung eingeholt und die Ergebnisse der Umsetzung vorgestellt werden.
7. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein geeignetes Online-Verfahren der Beteiligung zum Bürgerhaushalt umgesetzt werden kann.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die in der Drucks.Nr. 0833/XIX „Bürgerhaushalt – zu den Beratungen 2015 starten“ aufgeführten Punkte wurden bereits in das „Konzept zur Fortführung des Bürgerhaushalts im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin“ eingearbeitet. Mit Sitzungsdatum vom 23.10.2013 wurde das „Konzept zur Fortführung des Bürgerhaushalts im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin“ in seiner letzten Fassung durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.
Das Bezirksamt bittet, die Drucks.Nr. 0833/XIX „Bürgerhaushalt – zu den Beratungen 2015 starten“ als bereits erledigt zu betrachten. |
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