Drucksache - 0807/XIX
Ich frage das Bezirksamt:
1. (a) Hat die in dem nicht öffentlichen Teil des VKI Ausschusses vom 3.09.2013 genannte “nachgeordnete Behörde des Senates für Inneres” die vertrauliche Behandlung ihrer Nennung selbst beim Bezirksamt eingefordert? - Wenn Ja, warum? - Wenn nicht, warum behandelt das Bezirksamt diese Information vertraulich? Gibt es dazu einen Bezirksamtsbeschluss?
(b) Wer alles ist in den “Kreis der Vertraulichkeit” einbezogen?
(c) Ist die Vertraulichkeit durch das Informationsfreiheitsgesetzes und dessen praktische Umsetzung im Bezirk geschützt?
(d) Was müsste nach dem Informationsfreiheitsgesetz von einem Bürger erfragt werden, um die selben Informationen zu bekommen, wie die Mitglieder des VKI Ausschusses?
2. Kann das Bezirksamt sicher ausschließen, dass über die technischen Einrichtungen im Rathausturm keine digitalen Informationen über die Bürger von Tempelhof–Schöneberg und Berlin an die NSA gelangen? |
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