Drucksache - 1918/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin zu dem Beschluss der Bezirksver-ordnetenversammlung vom 31.08.2011 – Drucksache-Nr. 1918/XVIII –
Das Bezirksamt teilt der Bezirksverordnetenversammlung hierzu zur Kenntnisnahme gemäß § 13 Abs. 1 BezVG Folgendes mit:
Der Liegenschaftsfonds Berlin hat auf die schriftliche Bitte des Bezirksamtes, die Intentionen der Bezirksverordnetenversammlung gemäß dem vorstehend genannten Beschluss bei den Kaufvertragsverhandlungen zu berücksichtigen, bestätigt, dass in einem zu gegebener Zeit abzuschließenden Kaufvertrag über das o. a. Grundstück die Vorgaben des Bebaungsplanes XI-209 vom 20.06.2006 eingehalten sowie die Aufnahme einer Bauverpflichtung erfolgen werden.
Der Liegenschaftsfonds hat dabei darauf hingewisen, dass inzwischen das Bieterverfahren erfolglos abeschlossen wurde. Ein neues Bieterverfahren ist für die erste Hälfte des Jahres 2012 vorgesehen.
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