Drucksache - 1807/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 22.06.2011 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den zuständigen Stelle zu prüfen, ob auf der Boelckestraße in Höhe der Tempelherren-Grundschule ein lichtsignalgesicherter Überweg geschaffen werden kann.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„Die Boelckestraße weist 3 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn auf, das Parken am Fahrbahnrand ist zugelassen. In Höhe Fritz-Bräuning-Promenade sind zur Sicherung der vorhandenen Querungsmöglichkeit baulich Gehwegvorstreckungen angelegt. Auf dem begrünten Mittelstreifen ist im Bereich der Querungsstelle eine Aufstellfläche angelegt, die mit zwei Pollern gesichert ist. Das Schutzgitter auf der Schulseite ist an dieser Stelle unterbrochen.
Auf beiden Straßenseiten sind den Querungsstellen zusätzlich Z 283 StVO vorgelagert, um eine bessere Übersicht und Sichtbarkeit der Querenden sicherzustellen. Hierdurch wurde für die Fußgänger eine zusätzliche Sicherheit geschaffen, die Fahrbahn gut einzusehen sowie durch die Kraftfahrer besser gesehen zu werden. Ein sicheres Überqueren ist bei nötiger Sorgfalt möglich.
Zwischen Werner-Voß-Damm und Loewenhardtdamm ist ein auf den Schulbetrieb abgestelltes zeitlich beschränktes Tempo 30 angeordnet. Zusätzlich ist dieser Bereich mit Z 136 StVO beschildert, ergänzt durch entsprechende aufgebrachte Piktogramme auf der Fahrbahn, so dass die Fahrzeugführer deutlich auf die Verkehrssituation hingewiesen werden.
Die benachbarten lichtsignalgeregelten Querungsmöglichkeiten befinden sich am Werner-Voß-Damm sowie am Loewenhardtdamm in jeweils ca. 120 m Entfernung, wodurch ausreichende Lücken im fließenden Verkehr entstehen, die ein Queren nach nur kurzen Wartezeiten ermöglichen.
Eine Verkehrsunfallauswertung für die letzten 3 Jahre zeigt auf, dass für diesen Zeitraum kein Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung zu verzeichnen ist. Die nur wenigen Unfälle in diesem Bereich sind ausschließlich auf ungenügenden Sicherheitsabstand oder Fahrstreifenwechsel zurückzuführen.
Aufgrund meiner Ausführungen sehe ich daher keine verkehrliche Notwendigkeit, hier zusätzliche Maßnahmen zur Querungssicherung anzuordnen und bitte um Verständnis für meine Entscheidung.“ |
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