Drucksache - 1433/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.05.2010 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wir wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
1. Besetzungsverfahren für den Regionalen Sozialdienst zügig realisiert werden können. 2. der ZeP in einer Frist von max. 4 Wochen geeignete Überhangkräfte benennt. 3. die Senatsverwaltung für Finanzen innerhalb von max. 4 Wochen eine Ausnahmegenehmigung für Außeneinstellungen erteilt. 4. die Senatsverwaltung für Finanzen für Sozialpädagog/innen im Regionalen Sozialdienst die Begrenzung im Einstellungskorridor aufhebt und so die Besetzung finanzierter, freier Stellen ermöglicht. 5. der Anteil von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund durch Außeneinstellungen erhöht wird.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Mit Schreiben vom 01.07.2010 und 07.06.2011 hat sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dafür eingesetzt, dass die im Beschluss der BVV aufgeführten Forderungen umgesetzt werden.
Mit Schreiben vom 06.10.2010 nimmt die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen Frau Iris Spranger wie folgt Stellung:
„Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Schöttler,
der von Ihrer BVV am 19.05.2010 gefasste Beschluss, dass sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dafür einsetzen solle, dass die im Beschluss der BVV aufgeführten Forderungen umgesetzt werden, ist mehr oder weniger obsolet, da nahezu alle Wünsche der BVV durch die Senatsverwaltung für Finanzen bereits umgesetzt wurden.
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in den letzten Monaten – was nicht nur von Ihrem Bezirk wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde – insbesondere das Verfahren zur Besetzung von freien Stellen optimiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur daran erinnern, dass sowohl die Bearbeitungszeiten beim Zentralen Personalüberhangsmanagement (ZEP) als auch in der Senatsverwaltung für Finanzen deutlich verkürzt wurden.
Die Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund im regionalen Sozialdienst liegt als personalauswählenden Stelle – zumindest bei Außeneinstellungen im Rahmen der landesweiten Möglichkeiten – in Ihrer eigenen Hand.
Trotz erheblicher Erfolge in der Vergangenheit ist es weitgehend unstreitig, dass sich das Land Berlin notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen – auch im Personalbereich – stellen muss. In diesem Zusammenhang möchte ich erneut darauf hinweisen, dass mit dem Haushalt 2010 der bis dahin geltende Einstellungskorridor von 200 VZÄ den allgemeinen nichttechnischen Dienst inklusive der fachspezifischen Berufsgruppen auf 400 VZÄ verdoppelt wurde. Darüber hinaus wurde den Dienststellen die Möglichkeit eröffnet, eigenverantwortlich bei den fachspezifischen Berufsgruppen 240 VZÄ Außeneinstellungen vorzunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zu den Außeneinstellungen in Bereichen mit hoher Personalfluktuation worunter auch Sozialarbeiter im regionalisierten Sozialdienst zu verstehen sind, - bitte ich um Verständnis, dass eine frühere Beantwortung Ihrer Schreiben nicht sachgerecht gewesen wäre.“
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