Drucksache - 1324/XVIII
Das Bezirksamt bittet das vorgelegte Abwägungsergebnis der
frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB frühzeitig über den Bebauungsplanentwurf XIII-21-1 mit Schreiben vom 27.08.2009 unterrichtet worden. Sie hatten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Stellungnahmen abzugeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(Bürgerbeteiligung) fand parallel in der Zeit von 01.09. bis 30.09.2009 statt.
Von Bürgern gingen keine schriftlichen Stellungnahmen zum ausgelegten
Bebauungsplanentwurf ein. Zum Entwurf des Bebauungsplanes gingen von einigen Behörden
relevante Stellungnahmen ein. Die Entscheidungen über diese Stellungnahmen sind
der Anlage 1 zu entnehmen. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) |
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