Drucksache - 1202/XVIII
Ich frage
das Bezirksamt: 1)
Ist dem Bezirksamt die Veranstaltungsplanung im Gasometer bekannt? 2)
Wie bewertet das Bezirksamt die geplante Veranstaltungstätigkeit
an dieser Stelle? 3)
Sind die Veranstaltungen genehmigungspflichtig und nach welchen
Rechtsvorschriften erteilt das Bezirksamt diesbezügliche Genehmigungen? 4)
Wann wurde die Großveranstaltung am 8.10.09 angemeldet, wann wurde
sie genehmigt und wurde die notwendige Anwohnerinformation ordnungsgemäß durch
den Veranstalter wahrgenommen? 5)
Wie verhält sich die beabsichtigte Veranstaltungstätigkeit zur
Zusage des Bezirksamts, dass die Errichtung der neuen Zufahrtsstraße
Voraussetzung ist für die verkehrsintensiven Nutzungsabsichten des
Vorhabenträgers auf dem Gelände? 6)
Sind dem Bezirksamt Beschwerden von Anwohnern zur ersten
Veranstaltung 8.10. bekannt und wie wird es sie bei zukünftigen Anlässen
berücksichtigen? |
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