Drucksache - 1159/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 17.09.2009 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, alle Anregungen und Maßnahmen des Kapitels VII. des Vorberichts des Bezirkshaushaltsplan 2010/2011, die nicht in die originäre Zuständigkeit des Bezirks fallen, an die jeweils zuständigen Stellen weiterzuleiten und zu begleiten. Der BVV ist regelmäßig im Rahmen einer Mitteilung zur Kenntnisnahme über den aktuellen Umsetzungsstand zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das „Konzept zur Fortführung des Bürgerhaushalts Tempelhof-Schöneberg von Berlin“ für die Haushaltsjahre 2014/2015 wurde zur Kenntnisnahme an die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin weitergeleitet (siehe Drucks.Nr.: 0340 XIX und 0343 XIX). Die in der Drucks. Nr. 1159 XVIII erbetene Berichterstattung wurde in dem genannten Konzept für den kommenden Bürgerhaushalt berücksichtigt und gilt als Voraussetzung für einen fortlaufend durchzuführenden Bürgerhaushalt. |
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