Drucksache - 0883/XVIII  

 
 
Betreff: Entwicklungspotentiale des Singleairports BBI für den Bezirk erschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
10.06.2009 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Ersetzungsantrag von SPD und CDU
MzK

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und inwiefern die bezirklichen Planungsinstrumen-te, insbesondere die Bereichsentwicklungsplanung, im Hinblick auf die Aussagen des Landes-entwicklungsplans engerer Verflechtungsraum Brandenburg – Berlin und des

Entwicklungspotentiale des Singleairports BBI für den Bezirk erschließen - Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und inwiefern die bezirklichen Planungsinstrumente, insbesondere die Bereichsentwicklungsplanung, im Hinblick auf die Aussagen des Landesentwicklungsplans engerer Verflechtungsraum Brandenburg – Berlin und des Gemeinsamen Strukturkonzepts Flughafenumfeld BBI überarbeitet und angepasst werden müssen.

Der BVV ist bis zum 31. März 2009 Bericht zu erstatten.

 

- Schlussbericht -

 

Die Prüfung des Bezirksamtes hat das folgende Ergebnis erbracht:

 

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

Der Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum (LEPeV) wird abgelöst durch den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B). Dieser hat mit Entwurfsfassung vom 21.8.2007 die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung gem. Landesplanungsvertrag durchlaufen. Im Rahmen der gesamtstädtischen Koordination übermittelte SenStadt am 15.1.2008 auch alle bezirklichen Stellungnahmen an die planaufstellende Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg. Am 15.1.2009 wurde im Ausschuss für Infrastruktur und Raumplanung des Landes Brandenburg das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf vorgestellt (von über 700 einzelne Hinweise und Bedenken wurden 16 berücksichtigt).

Die Befassung des Stadtentwicklungsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin steht derzeit noch aus. Gemäß Landesplanungsvertrag ist der Erlass als Rechtsverordnung vorgesehen; damit wird Mitte 2009 gerechnet.

 

Aus den Leitbildern des LEP B-B sind keine konkreten Planungsänderungen für die Bereichsentwicklungsplanung ableitbar, insbesondere vor dem Hintergrund der Maßstabsänderung des LEP B-B von 1:100.000 hin zu einem kleineren Maßstab von 1:250.000.

 

Gemeinsames Strukturkonzept Flughafenumfeld BBI

Im engeren Wirkbereich des Flughafens BBI, für den das Gemeinsame Strukturkonzept erarbeitet wurde und welches im Bezirk die Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade umfasst wurde der Leitsatz “Städtisches Wohnen im Grünen und innovatives Gewerbe” aufgestellt. Die Wohnflächen- und Gewerbeentwicklung erfolgt durch Innenverdichtung. Siedlungserweiterungspotenziale sind nicht gegeben (keine zusätzlichen Siedlungserweiterungsflächen).

Folgende gutachterliche Handlungsempfehlungen wurden formuliert:

·        Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans zur qualifizierten Entwicklung des Übergangsbereiches von Lichtenrade nach Blankenfelde-Mahlow.

·        Prüfung von Lärmminderungsmaßnahmen entlang der B 96.

·        Erweiterung der Parkanlage Marienfelde gemäß gesamtstädtischer Ausgleichsflächenkonzeption Berlin.

 

Aus diesen partiellen Handlungsempfehlungen lässt sich kein grundsätzliches Überarbeitungsbedürfnis, z. B. für die BEP, ableiten.

 

Planwerk Südostraum

Im Rahmen der letzten Überarbeitung des Planwerks Südostraum im Jahr 2008 ist eine Erweiterung des Planungsgebietes um einen Bereich erfolgt, der auch den Bahnhof Südkreuz und die Trasse der Dresdener Bahn umfasst. Somit ist die Verbindung zwischen dem “Tor zum BBI”, dem Bahnhof Südkreuz, und dem auszubauenden Flughafen in die planerischen Überlegungen eingeflossen. Gegenstand ist auch die städtebauliche und nutzungsstrukturelle Qualifizierung des besonders untersuchten Bereiches zwischen dem Tempelhofer Feld und dem Teltowkanal.

Im Dezember 2008 hat der Bezirk Kenntnis von den überarbeiteten Leitlinien des Planwerks erhalten. Diese sollen Gegenstand einer Senatsvorlage werden, an deren Erstellung SenStadt derzeit arbeitet. Anschließend beabsichtigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Herausgabe einer Broschüre.

 

Die Leitlinien sind sehr knapp und allgemein gehalten. Nach einem Senatsbeschluss würden sie in die Abwägung der bezirklichen Planungen Eingang finden.

 

Stadtentwicklungsplan (STEP) Verkehr / Regionalbahnhof Buckower Chaussee

Für den in Überarbeitung befindlichen STEP Verkehr hat der Bezirk als einen Handlungsschwerpunkt den Bau des Regionalbahnhofs Buckower Chaussee als vorrangig zu realisierende Maßnahme benannt. Im Zusammenhang mit der geplanten Schienenanbindung von BBI über die Dresdener Bahn könnte die Erreichbarkeit aus den am Berliner Stadtrand liegenden Ortsteilen erheblich verbessert werden und damit Entwicklungsmöglichkeiten für den Bezirk erschlossen werden.

 

Der Regionalbahnhof Buckower Chaussee ist im Nutzungskonzept der BEP Tempelhof derzeit noch nicht enthalten. Es wird ein Eintrag im Zuge der Fortschreibung erfolgen.

 

Bereichsentwicklungsplanung

Das Bezirksamt sieht die Erforderlichkeit der Fortschreibung der Bereichsentwicklungsplanung für den gesamten Bezirk. Aufgrund der begrenzten Ressourcen wird geprüft, in welchem Umfang und in welcher Bearbeitungstiefe eine Fortschreibung stattfinden wird.

 

 

 
 

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