Drucksache - 0865/XVIII
Vorbemerkung
Das
Gesundheitswesen ist im Wesentlichen von einem sehr differenzierten System zur
Behandlung von Krankheiten geprägt. Präventionsbemühungen haben sich bisher
hauptsächlich an verhaltensbedingten Krankheitsrisiken, wie Fehlernährung,
Bewegungsmangel, Suchtmittelmissbrauch usw. orientiert und in diesem
Zusammenhang versucht, Verhaltensänderungen mittels Informationsvermittlung zu
erreichen. Dieses Vorgehen entspricht vielfach vorherrschendem medizinischem
Denken und Handeln, das sich auf den Einzelfall konzentriert. Dieser Ansatz
lässt den psychischen und sozialen Kontext, aber auch die Umwelteinflüsse auf
den Gesundheitszustand des/der Einzelnen in der Regel außer Betracht und bleibt
damit weit hinter den weltweiten Standards zur Gesundheitsförderung zurück. Die
erste internationale Konferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur
Gesundheitsförderung verabschiedete hierzu bereits 1986 die sogenannte Ottawa-Charta.
Diese ist seitdem weltweit Leitlinie für das, was unter Gesundheitsförderung zu
verstehen ist. Gesundheit steht hier für ein Konzept, das neben den
körperlichen Fähigkeiten in gleicher Weise die Bedeutung sozialer und
individueller Ressourcen für die Gesundheit betont. Über die Entwicklung
gesunder Lebensweisen hinaus zielt Gesundheitsförderung auf die Förderung von
umfassendem Wohlbefinden. Auf der Grundlage der Ottawa-Charta wurde 1989
von 11 bundesdeutschen Städten das deutsche Gesunde-Städte-Netzwerk
gegründet, welches heute ein Zusammenschluss von über 60 Städten und
Stadtteilen mit insgesamt etwa 20 Millionen Bürgerinnen und Bügern im gesamten
Bundesgebiet ist. Es verfolgt seine Ziele in enger Zusammenarbeit mit
Fachleuten des Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesens, der Arbeitsgebiete
Umwelt, Wohnen, Stadtentwicklung, mit Initiativen, Projekten und der
Selbsthilfebewegung. Die
Verantwortung für die Förderung der Gesundheit ist nicht nur beim
Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen zu sehen. Aktives
gesundheitsförderndes Handeln hat als Voraussetzung eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik.
Das Konzept vom Gesunde-Städte-Netzwerk für die Bundesrepublik Deutschland
trägt den Erkenntnissen im vorhergeheneden Absatz entsprechend den in der Ottawa-Charta
formulierten notwendigen fünf Aktionsfeldern ·
Entwicklung
einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik ·
Schaffung
gesundheitsförderlicher Lebenswelten ·
Unterstützung
gesundheitsbezogener Gemeinschaftsaktionen ·
Entwicklung
persönlicher Gesundheitskompetenzen ·
Neuorientierung
der Gesundheitsdienste Rechnung.
Vor diesem Hintergrund hat das Gesunde-Städte-Netzwerk ein
“9-Punkte-Programm” verabschiedet, was für alle beteiligten Städte,
Stadtteile, Kreise und Kommunen verbindlich ist. Nachdem
seit 1991 immer mehr Bezirke des Landes Berlin dem Gesunde-Städte-Netzwerk
beigetreten waren, trat im Februar 2003 auch das Land Berlin diesem
Zusammenschluss bei. Die Notwendigkeit, ressortübergreifend eine
gesundheitsfördernde Politik für ganz Berlin zu entwickeln, Aktivitäten
landesweit zu bündeln und Konzepte “aus einem Guss” zu schaffen, waren
die Gründe für diesen Schritt. Um gemeinsame Ziele effektiver und effizienter
zu verfolgen arbeiten die Beteiligten, bei Wahrung der Eigenständigkeit der
Bezirke, im Berliner Regionalverbund im Gesunde-Städte Netzwerk zusammen. Zur
Zeit sind neben dem Land Berlin die 8 Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf,
Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln,
Pankow sowie Treptow-Köpenick Mitglied. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist an
einem Beitritt interessiert. In Reinickendorf und Spandau gibt es, zumindest
kurzfristig, keine entsprechenden Absichten. Vertreterinnen und Vertretern der
Mitgliedsbezirke sowie der Senat haben im Juni 2005 die folgenden “Leitlinien
für eine gesunde Stadt Berlin” verabschiedet: ·
Berlin räumt einer präventions- und ressourcenorientierten
Gesundheitspolitik den gleichen Rang ein, wie der kurativen und rehabilitativen
Gesundheitspolitik. ·
Berlin folgt in der Orientierung seiner
Gesundheitsförderungspolitik der WHO-Programmatik ”Gesundheit für
alle”, die auf die Erreichung gesundheitlicher Chancengleichheit aller
Bewohner/innen abzielt. ·
Gesundheit wird ressortübergreifend gefördert. ·
Berlin fördert systematisch und konsequent die Gesundheit
der Bürgerinnen und Bürger. ·
Berlin bindet bürgerschaftliches Engagement maßgeblich in
die Gestaltung gesundheitsfördernder Entscheidungen und Maßnahmen ein. ·
Berlin fördert aktiv die Zusammenarbeit und den
Erfahrungsaustausch zur Gesunde Städte Arbeit mit anderen Städten und Kommunen. Wie wird Tempelhof-Schöneberg Teil des
Gesunde-Städte-Netzwerkes?
Um Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk werden zu können, müssen die Kreise, Städte oder Stadtbezirke die vom Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland im sogenannten “9-Punkte-Programm” festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dieses beinhaltet für uns, dass die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg als Beitrittsvoraussetzung diesem Programm zustimmen muss. Der Bezirk geht damit insbesondere die Verpflichtung ein, seine Planungen und sein Handeln im Sinne einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Aspekte der Gesundheitsförderung vorzunehmen und auch Unterstützungs- und Koordinationsstrukturen für eine Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Lebens- und Umweltbedingungen zu schaffen. Er geht auch die Verpflichtung zur Benennung einer für die kommunale Gesunde Städte-Arbeit zuständigen Person ein. Diese Aufgabe sollte dem/der Leiter/in der Planungs- und Koordinierungstelle Gesundheit übertragen werden. Durch § 1 des Gesundheitsdienst-Gesetzes vom 25. Mai 2006 ist die Orientierung der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes am Programm des Gesunde-Städte-Netzwerkes bereits gesetzlich vorgegeben ist. Der Bezirk verpflichtet sich weiterhin zur Finanzierung der Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung von einem/r Bezirksvertreter/in sowie einem/r gewählten Vertreter/in des Bereichs der freien Träger und der Selbsthilfe. Für den
Jahresmitgliedsbetrag von zur Zeit € 250 sowie die Teilnahme an der
jährlichen Mitgliederversammlung und für sonstige notwendige Aktivitäten dürfte
ein jährlicher Haushaltsansatz von € 1.000 notwendig sein. Was ist der Nutzen einer Mitgliedschaft?
Der Nutzen
einer Mitgliedschaft liegt nicht primär darin, von Publikationen,
Fortbildungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen des
Gesunde-Städte-Netzwerkes zu profitieren. Durch die Debatte in bezirklichen
Gremien, mit den unterschiedlichen Akteuren der Zivilgesellschaft, sowie durch
die öffentliche Bekundung und Verpflichtung des Bezirkes, die Gedanken der
Ottawa-Charta als Leitziel anzuerkennen und die Arbeit vor Ort im Sinne der
Gesunde-Städte-Konzeption zu gestalten, geht es vielmehr um das Erreichen einer
grundsätzlichen Haltungsänderung. Das angestrebte Ziel, den Leitgedanken einer
gesundheitsfördernden Gesamtpolitik aller Akteure aus Politik und Verwaltung
bei allen bezirklichen Entscheidungen zu beachten, wird so immer mehr zu einer
Selbstverständlichkeit. Der Nutzen insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger
besteht in einer größeren Lebenszufriedenheit und einem “Mehr” an
Gesundheit. Darüber
hinaus wird ein Nutzen auch durch folgendes deutlich: -
Das
Gesunde-Städte-Netzwerk ist ein Informationsforum über die Vorhaben und
Erfahrungen anderer Städte, Kommunen und Stadteile. -
Es
gibt durch die Schaffung von Netzwerkkontakten Beratung und Unterstützung für
einzelne konkrete bezirkliche Vorhaben. -
Es
ist ein Gremium der Überprüfung der eigenen Vorgehensweise bezüglich der
Einhaltung der eigenen Konzeption. -
Die
mögliche Werbung mit dem Signet des Gesunde-Städte-Netzwerkes ist positiver
Ausdruck der angestrebten gesundheitsförderlichen Lebensbedingungen unseres
Bezirkes. -
Durch
die angestrebte Bürgerbeteiligung wird deren Identifikation mit dem Gemeinwesen
erhöht und deren Verantwortungsbewußtsein für die Mitgestaltung der
Lebensbedingungen erhöht. Warum ist eine Mitgliedschaft des Landes
Berlin nicht ausreichend?
Wir haben in der Vergangenheit eine bezirkliche Mitgliedschaft im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland angesichts der Mitgliedschaft des Landes Berlin unter Hinweis auf die Einheitsgemeinde Berlin abgelehnt. Wir haben uns hiermit in Gegensatz zu anderen Bezirken und der Senatsverwaltung gestellt. Diese sieht Berlin als Einheitsgemeinde, erklärt jedoch, dass dieses eigenständige Aktivitäten der Bezirke, wie z.B. die Mitgliedschaft in überregionalen Organisationen, nicht ausschliesst. Die 2005 - 2007 mehrfach auch durch die Stadträtinnen erhobene entsprechende Forderung, den Mitgliedsstatus unseres und der andere Bezirke ohne eigenen Beitritt zu erreichen ist gescheitert. Letztmalig wurde unsere Position als Tagesordnungspunkt in die Sitzung der Gesundheitsstadträte am 25.5.2007 eingebracht. Sowohl seitens des Staatssekretärs, als auch seitens aller anderen Bezirke erfuhr unsere Position hier erneut eine klare Ablehnung. Weitere Bemühungen werden als aussichtlos angesehen. Die hohe Bedeutung und Notwendigkeit eigenständigen gesundheitsfördernden Handels durch die Bezirke lässt diese Position auch schwer entkräften. In den Statuten des Gesunde Städte-Netzwerkes selbst wurde schon 1997 auf diese Situation reagiert. Im Gegensatz zu früher wird seitdem die parallele Mitgliedschaft von Städten und Stadtbezirken ausdrücklich gewünscht. Der
Argumentation ist auch fachlich zu folgen. Die für die Umsetzung der Ottawa-Charta
geforderten Aktionen und die Bürgerbeteiligung, sind, eingebettet in die
alltäglichen Lebenszusammenhänge, regelhaft primär auf Bezirksebene umzusetzen.
Bestimmte Fragestellungen sind mit Blick auf die bezirklichen Kompetenzen und
Möglichkeiten jedoch nicht lösbar, z.B. wesentliche Fragen des Verkehrs, der
Umwelt und des Bauwesens, wo dann die Mitgliedschaft des Landes Berlin greift.
Die bezirklichen Akteure und die Akteure der Senatsverwaltung haben als Forum
der Zusammenarbeit den Regionalverbund des Gesunde-Städte-Netzwerkes Berlin
gegründet, wo landesweite Abstimmungen und bezirksübergreifende Klärungen
erfolgen. Was müssten wir als “Gesunde
Stadt” Tempelhof-Schöneberg tun?
Der
Beitritt zum Gesunde-Städte-Netzwerk bedeutet nicht, dass jetzt überall
neue Gremien bzw. Strukturen aufgebaut werden müssen, da Tempelhof-Schöneberg
bereits in vielen Handlungsfeldern entsprechende Arbeitsansätze und Strukturen
umgesetzt hat: Bereichs-
und ressortübergreifende Arbeit: -
Bei
den verschiedensten Planungen sind zunehmend mehrere beteiligte Bereiche der
öffentlichen Verwaltung, aber auch externe Akteure in die Entscheidungsprozesse
einbezogen, z.B. im Bereich Kinderschutz, beim Projekt Demographischer Wandel,
bei der Umsetzung eines Bürgerhaushalts, im Aktionsforum Suchtprävention. -
Im
Bezirk existieren zu verschiedenen Themenbereichen bereits ressort- und
trägerübergreifende Arbeitsgruppen: wie Lokale Agenda 21, Arbeitsgemeinschaften
nach § 78 KJHG, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft,
Geriatrisch-Gerontopsychiatrische Verbünde, AG Kindergesundheit, Quartiersrat
Schöneberger Norden, Trägerauschuss Kurmärkische Strasse, Projektgruppe
Demographischer Wandel usw. Bürger-
und Betroffenenbeteiligung: -
Besonders
ausgeprägt ist die Bürgerbeteiligung im Bereich des Quartiersmanagements, aber
auch durch den Einsatz von Patientenfürsprechern in allen Krankenhäusern im
Bezirk, im Seniorenbereich, im Bereich der Jugendhilfe, durch Beteiligung von
Betroffenen im Psychiatrie- und Beihindertenbeirat. Jugendparlament usw. -
Die
Nachbarschaftsheime im Bezirk fungieren u.a. als Selbsthilfekontaktstellen und
binden Bürger/innen in vielen Bereichen in ihre Arbeit ein. Durch die
vielfältige Zusammenarbeit mit den Nachbarschaftsheimen wird die Einbeziehung
bürgerschaftlichen Engagements zunehmend zu einer Selbstverständlichkeit der
Arbeit der öffentlichen Verwaltung. Bereitstellung
von Ressourcen für die Durchführung der Mitgliedschaft: -
Durch
die Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit sind bereits wesentliche
organisatorische Voraussetzungen für die Durchführung des
“Gesunde-Städte”-Projektes vorhanden. Von dieser
Organisationseinheit stehen fachliche Kapazitäten für
Gesundheitsberichterstattung, den Aufbau und die Leitung ressortübergreifender
Gremien sowie für die Erarbeitung von inhaltlichen Konzepten für die
Initiierung neuer Projekte zur -
Verfügung.
Auch die Durchführung von Gesundheitskonferenzen, Fachtagungen usw. gehört
bereits jetzt zum Aufgabenspektrum dieser Stelle. Das
Vorhandensein dieser Strukturen und Arbeitsansätze lässt die Umsetzung des
“Gesunde-Städte”-Projektes in Tempelhof-Schöneberg als sehr
aussichtsreich erscheinen. Es wird zukünftig darum gehen, die vorhandenen
Strukturen zu erhalten, diese bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und bei
zukünftigen Planungen über alle Ressorts hinweg die Aspekte der Gesundheit, der
Gesundheitsförderung und des Wohlbefindens im Blick zu haben, um die Ziele
aktiv und nachhaltig umzusetzen. Tätigkeitsbereiche
Das
“Gesunde-Städte”-Projekt ist ein Ergebnis der Bemühungen um die
handlungsbezogene Umsetzung der WHO-Strategie “Gesundheit für alle”
und der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung im städtischen Rahmen.
Aus den dort allgemein beschriebenen Zielen und Arbeitsschwerpunkten ergeben
sich für das Projekt folgende Handlungsbereiche: 1. Die Stärkung des individuellen
Gesundheitsbewusstseins 2. Die kontinuierliche Einbeziehung der
Politik in die Netzwerkarbeit im Sinne einer gesundheitsfördernden
Gesamtpolitik 3. Förderung strategischer Planung 4. Förderung ressortübergreifenden
Handelns 5. Verbesserung der Einbeziehung von
Bürgerinnen und Bürgern 1. Die
Stärkung des individuellen Gesundheitsbewusstseins
Ziel des Projektes ist
es, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger auf Gesundheit als
ganzheitliches Konzept mit physischen, geistigen und sozialen Dimensionen zu
lenken. Hierfür sind verschiedene Aktivitäten notwendig. Ein wichtiger Bereich
ist die gezielte Weitergabe von Informationen über Einflüsse
gesundheitsrelevanter Faktoren auf den Gesundheitszustand sowie Möglichkeiten
für deren Beeinflussung. Hierfür sollen Informationsmaterialien leicht verfügbar
sein, gezielt beschafft oder ggfls. auch selbst erstellt und in geeigneter
Weise bereitgehalten oder veröffentlicht werden. Auch die Aktivitäten des
“Gesunde-Städte”-Projektes sind regelmäßig einer breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Neben der Veröffentlichung in
schriftlicher Form sind auch die anderen Möglichkeiten der
Informationsvermittlung (Veranstaltungen, Internet, Kampagnen, Gruppenarbeit
u.a.) zu nutzen. Gesundheitsförderung soll
auch zu Aktivitäten zur Veränderung von Umweltbedingungen, die die Gesundheit
negativ beeinflussen, führen. Zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins sind in
der Regel zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln, z.B. für Eltern,
Kinder, Senioren, Frauen, Migrantinnen und Migranten. 2.
Die kontinuierliche Einbeziehung der Politik in die Netzwerkarbeit im Sinne
einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik
Hierfür ist notwendig,
dass alle Prozesse nicht lediglich isoliert im Verwaltungsrahmen, in
Fachgremien, in Gremien der Selbsthilfe usw. geplant und zur Umsetzung gebracht
werden, sondern dass es neben der Selbstverständlichkeit zur Einbeziehung von
Bürgerinnen und Bürgern auch eine Selbstverständlichkeit zur Einbeziehung der
verantwortlichen Bezirkspolitikerinnen und Bezirkspolitiker auf allen Ebenen
geben muss. 3.
Förderung strategischer Planung
Eine gesundheitsfördernde
kommunale Gesundheitspolitik bedarf zu Ihrer Umsetzung einer langfristigen Planung.
Fachliche und politische Veränderungen erfordern langfristiges Denken. Ihre
Ergebnisse werden vielfach erst nach mehreren Jahren sichtbar sein.
Diestrategische Planung projektiert ihre Arbeitsziele für einen Zeitraum von
mehreren Jahren. Dieses bietet auch die Chance für eine zielgerichtete
Verfolgung und auch permanente Überprüfung gesundheitlicher Belange. Notwendig
ist eine Analyse der konkreten Gesundheitsprobleme der Bezirksbevölkerung, die
in die Formulierung von operationalisierten Zielen zur Verbesserung der
gesundheitlichen Lage mündet. 4.
Förderung ressortübergreifenden Handelns
Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass alle Ressorts Erkenntnisse über gesundheitliche Effekte, soweit sie ihren Zuständigkeitsbereich berühren, in Planung und Organisation berücksichtigen, und dass alle relevanten Fachressorts Informations- und Kooperationsverfahren zur Umsetzung eines zielorientierten abgestimmten Vorgehens hinsichtlich gesundheitsrelevanter Planungen und Entscheidungen entwickeln. Notwendig ist eine über Fächer-, Organisations- und Berufsgrenzen hinaus reichende Arbeits- und Denkweise. Es geht hierbei nicht nur um die klassischen Bereiche Gesundheit und Soziales, sondern beispielsweise auch im Bereich des Bauwesens, der Verkehrsplanung, der Altenhilfepolitik, der Erwachsenenbildung und der Wirtschaftsförderung sind Fragen der gesundheitlichen Auswirkungen, der Förderung des allgemeinen Wohlbefindens, der zielgerichteten Verbesserung der Gesundheitssituation usw. regelmäßig als relevante Aspekte mit einzubeziehen. 5.
Verbesserung der Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern
Dieses erfordert, dass
die öffentlichen Institutionen und freien Träger verstärkt Vernetzungs- und
Kommunikationsstrukturen schaffen, die eine breite Einbindung und Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Dieses findet Ausdruck in
Projektmerkmalen wie Zugänglichkeit und Informationsoffenheit. Weiterhin muss
eine Förderung der unterstützenden Infrastruktur für Selbsthilfe und
bürgerschaftliches Engagement stattfinden, wobei sich eine Einbeziehung in die
Weiterentwicklung der bezirklichen Gesundheitsförderung und die Aktivitäten zum
Aufbau des Gesunde-Städte-Netzwerkes anbietet. Weitere
Informationen: www.gesunde-staedte-netzwerk.de |
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