Drucksache - 0838/XVIII
des
Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über den Beschluss der BVV
(Drucks. Nr. 0838/XVIII) vom 15.10.2008 zum Antrag der Fraktion der CDU,
betrifft : Beachtung ökologischer Grundlagen bei der Anschlussnutzung des
Flughafengeländes in Tempelhof – die BVV ersucht das Bezirksamt , sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, das die ökologisch wichtige
Versorgung mit “Frischluft” über das Tempelhofer Feld auch
zukünftig sichergestellt bleibt. -
Schlussbericht - Das
ehemalige Flugfeld Tempelhof ist ein Kaltluftentstehungsgebiet von sehr hoher
stadtklimatischer Bedeutung und stellt neben anderen, z.B. dem Großen
Tiergarten, dem Grunewald und den Kleingartenflächen am Priesterweg einen sehr
bedeutsamen klima- und immissionsökologischen Ausgleichsraum für Berlin dar.
Die kalte Luft trägt zur Durchlüftung der direkt angrenzenden Siedlungsgebiete
bei und wirkt zusätzlich noch bis in die Innenstadt hinein. Um diese Funktion
zu erhalten und zu verbessern, sind Nutzungsintensivierungen in Form von
Verdichtungen und die Errichtung von Austauschbarrieren am Rand des ehemaligen
Flugfeldes zu vermeiden. Aufgrund
der gesamtstädtischen Bedeutung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
für die weitere Entwicklungsplanung auf dem ehemaligen Flughafengelände
zuständig. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist über die Zusammenarbeit an den
Planungskonzepten für die Nachnutzung des Tempelhofer Feldes und die
Planverfahren dazu in den Planungsprozess eingebunden. Im Rahmen der Trägerbeteiligung
zur Änderung des Berliner Flächennutzungsplanes (parallel zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung) hat sich der Bezirk mit seiner Stellungnahme
beteiligt und gerade auch auf die klimatische Bedeutung hingewiesen. Dieser
Aspekt ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bekannt und wird in der
Projektbearbeitung und in den Planverfahren gewürdigt. Seit 1994 bereits stellt
der FNP für das Tempelhofer Feld Bau- und Freiflächen dar, die nunmehr dem
aktualisierten Planungskonzept angepasst werden sollen. Die Berücksichtigung
ökologischer Aspekte ist bereits Gegenstand der genannten Planungsverfahren
einschließlich der laufenden Änderung des Berliner Landschaftsprogramms. Diesen
Sachverhalt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – I B 16 –
mit Schreiben vom 20.11.2008 bestätigt. |
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