Drucksache - 0364/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Der
Bezirkshaushaltsplan wird für das a)
Haushaltsjahr
2008 mit Einnahmen in Höhe von 508.996.200€, Ausgaben in Höhe von 508.996.200
€ und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 2.780.000 € sowie b)
Haushaltsjahr
2009 mit Einnahmen in Höhe von 510.517.200
€, Ausgaben in Höhe von 510.517.200
€ und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 200.000 € festgestellt. I.
Beschlossene Veränderungen des Hauptausschusses im Bezirkshaushaltsplan
II: Auflagenbeschlüsse der BVV Tempelhof – Schöneberg zum Bezirkshaushaltsplan 2008/2009 Abschottung
der Bewirtschaftungsausgaben (A 08) Der Bereich A08 wird für beide Haushaltsjahre
abgeschottet. Über die Verwendung von nicht benötigten Haushaltsmitteln
entscheidet die BVV auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des
Hauptausschusses. Kapitel
3520, Titel 12109 - Gewinnablieferungen aus der Parkraumbewirtschaftung a) Dem
Hauptausschuss wird zweimal jährlich (30.06. und 31.12.) über den Stand der
Einnahmen und Ausgaben aus der Parkraumbewirtschaftung informiert. b) Die
Rücklage aus der Parkraumbewirtschaftung wird nur nach vorheriger Einbeziehung
des Hauptausschusses in die Entscheidung aufgelöst. Von dieser Maßnahme ist
ausgenommen: Kap. 4720, Titel 52110 / 500T€ / Spielplatzsanierung. Kapitel
3932, Titel 51801 – Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume Das Bezirksamt berichtet vor Aufstockung der Mietausgaben für die Einrichtung "Huzur" (bzw. deren Nachfolgeprojekt) dem zuständigen Fachausschuss. Kapitel
4211, Titel 51900 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen a) Pro Jahr sind im Rahmen des
Intracting Maßnahmen im Wert von 750 T€ zu berücksichtigen. b) Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit
ist ein Volumen von mind. 100 T€ vorzusehen. c) Dem FM- Ausschuss ist über die
Planung und Durchführung mindestens zweimal jährlich schriftlich und mündlich
zu berichten. Kapitel
4610, Titel 52610 – Gutachten Über die jeweils im Quartal in Auftrag gegebenen Gutachten
ist dem Hauptausschuss jeweils vor der 2.Sitzung nach Quartalsende schriftlich
Bericht zu erstatten. III. Die vom Bezirksamt eingereichte Nachschiebeliste zum Bezirkshaushaltsplan (siehe Anlage) ist in die Haushaltsberatung aufgenommen worden. IV.
Redaktionelle Änderungen der Titelerläuterungen sind umgehend umzusetzen. |
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