Drucksache - 1285/XVII  

 
 
Betreff: Schulhöfe und Sportplätze für Kinder und Jugendliche öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Entscheidung
12.04.2005 
30. öffentliche Sitzung des Asschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Schule Entscheidung
03.05.2005 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.05.2005 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.06.2005 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.08.2006 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
19.12.2006 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
30.01.2007 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.03.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.03.2005
Änderungsantrag vom 07.03.2005
Beschl.-E. Schule vom 03.05.2005
MzK 04.07.06

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Im Schuljahr 2005/2006 hat das Schulamt eine Umfrage an alle Schulen gerichtet, in der die aktuelle Nutzung der Freiflächen (Schulhöfe und Sportplätze) durch die Schule einschließlich eventueller Ganztagsbetreuung sowohl an den Schultagen, als auch an den Wochenenden und in den Ferien abgefragt wurde.

 

Mit dem Angebot der Ganztagsbetreuung an allen Grund- und Sonderschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg erweitert sich die schulische Nutzung der Freiflächen auf täglich von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr, auch in den Ferien.

 

Nach Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Schulhöfen kann festgestellt werden, dass sich alle Schulgrundstücke im Fachvermögen “Schule” befinden. Auf dieser Grundlage hat die Schule über die tatsächlichen Nutzung der Freiflächen mit ihren Gremien zu entscheiden. Einem Votum der jeweiligen Schule wird der Schulträger entsprechen. Die jahrelange Diskussion in der Spielplatzkommission hat letztlich auch zu diesem Ergebnis geführt.

 

Eine aktuelle Zusammenstellung der Nutzung der Schulhöfe ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Schulen haben sehr deutlich ihre Beweggründe für die Nichtöffnung der Schulhöfe dargestellt. Einige wesentliche Punkte seien nachstehend beispielhaft genannt:

 

·         Zugänge zu Schuldächern wären möglich (Unfallgefahr)

·         Beschwerden der Nachbarn wegen Lärm

·         Nicht gesicherte Reinigung der Freiflächen

·         Fehlendes Aufsichtspersonal

·         Erhebliche Sachbeschädigungen

·         Probleme mit Dealern (Rauschgift, Spritzen, Kondome, Flaschen usw.)

·         Gelände unter polizeilicher Beobachtung

·         Eigene schulische Veranstaltungen an Wochenenden

·         Notwendige “Ruhepausen” für die Vegetation

·         Verschmutzungen durch Hundekot

·         Fehlende Kontrollmöglichkeit durch Hausmeister

·         Fehlende Toiletten, dadurch Nutzung von Büschen

 

Einige wenige Schulen haben sich zu den Voraussetzungen für die außerschulische Nutzung der Freiflächen geäußert. In diesem Zusammenhang wurden vor allen Dingen folgende Anregungen und Bedingungen genannt:

 

·         Bauliche Ergänzungen und Änderungen wie z.B. Umzäunungen einschl. Tore sowie sichere Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten in die Gebäude und deren Sanitäranlagen.

 

·         Zusätzliche Schließ- und Aufsichtsdienste durch Schulhausmeister oder anderes Aufsichts- bzw. Wachpersonal.

 

·         Bereitstellung zusätzlicher Mittel für befürchtete Sachschäden und erhöhten Reinigungsaufwand.

 

·         Zusätzliche pädagogische Betreuungsprogramme mit bis zu vier Erziehern oder Sozialpädagogen.

 

Das Bezirksamt ist aus den verschiedensten Gründen der Überzeugung, dass die Bereitstellung öffentlicher Flächen und Gebäude zur Nutzung für Kinder und Jugendliche sinnvoll und wünschenswert ist. Dessen ungeachtet, kann das Bezirksamt die Augen nicht davor verschließen, dass diese Zielstellung im Widerspruch zu verschiedenen durch das Bezirksamt nicht beeinflussbare Gegebenheiten steht. Zu diesen, dem Bezirksamt bekannten Problembereichen gehört bei den bezirklichen Grundschulen das allgemein von diesen Schulen nicht akzeptierte Nebeneinander von Ganztagsbetrieb und außerschulischer Nutzung.

 

Als Problem erkennt das Bezirksamt außerdem, dass auf die Schulen durch unkontrollierte Nutzung und unsensiblen Umgang mit öffentlichen Eigentum ein erhöhter Personal- und Finanzbedarf zukommen könnte, für den bei der angespannten Haushaltssituation bisher keine Finanzierung erkennbar ist.

 

Zusätzliche personelle Ressourcen sind nach den Erfahrungen des Schulamtes in aller Regel im Umfeld des Unterrichtes sowie der hierauf bezogenen Betreuung eingesetzt. Dies gilt bisher auch für die Angebote, die von den Beschäftigungsgesellschaften im ABM- und MAE-Bereich unterbreitet werden. Die Anregung, Personal für Betreuungsangebote außerhalb der unterrichtlichen Kernzeiten aus diesem Beschäftigungssektor zu gewinnen, wird vom Schulamt begrüßt. Es fanden deshalb entsprechende Gespräche mit dem Ergebnis statt, dass eine Beschäftigungsgesellschaft Anfang 2006 eine AB-Maßnahme “Schulhofkümmerer” beim Jobcenter Tempelhof-Schöneberg beantragt hat. Diese Maßnahme wurde bereits vom Schulamt gegenüber dem Jobcenter Tempelhof-Schöneberg befürwortet. Die Maßnahme kann jedoch dort wegen der langfristigen Vorlaufzeiten frühestens in der Planung für 2007 Berücksichtigung finden.

 

Aus der Sicht des Bezirksamtes wird die schulrechtlich vorgesehene Schulprogrammentwicklung wahrscheinlich an einigen Schulen zu Problembegrenzungen und Anregungen für Lösungen führen, da vor allem die Grundschulen sich bei der Öffnung gegenüber dem Lebensumfeld verstärkt diesem Problem werden stellen müssen.

 

Das Schulamt sieht trotz intensiver Prüfung in einem angemessenen Zeitraum keine realisierbare Möglichkeit, die angeregten baulichen oder personellen Nachbesserungen mit Ausnahme der o.g. beantragten AB-Maßnahme zu realisieren bzw. zu finanzieren.

 

Das Ergebnis einer aktuelle Abfrage, welche Schul-Freiflächen zu welchen Zeiten geöffnet sind, kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Eine weitere Öffnung der Sportanlagen ist nicht möglich, da bereits die rechtlich vorgegebenen Rahmenzeiten gemäß der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) ausgeschöpft sind.

 

Die Sportanlagen sind montags – freitags von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr geöffnet. Vormittags werden die Anlagen überwiegend von den Schulen genutzt und ab ca. 16.00 Uhr beginnt der Trainingsbetrieb der Vereine.

 

Am Wochenende stehen die Anlagen grundsätzlich von 09.00 – 18.00 Uhr zur Verfügung und werden ebenfalls überwiegend von den Vereinen und den Betriebssportgruppen genutzt.

 

Für bestimmte Anlagen (z.B. Sporthalle Schöneberg) werden auch längere Nutzungszeiten vergeben. Diese Vergabe erfolgt jedoch ausschließlich über einzelne Überlassungsverträge.

 

Sofern die Kapazitäten vorhanden sind und der übliche Trainings.- und Spielbetrieb nicht beeinträchtigt wird, werden die Anlagen auch außerhalb vom Schul- und Vereinsbetrieb für Einzelakteure oder kleinere Freizeitgruppen zur Verfügung gestellt.

 

Es wird versucht auch individuelle Wünsche zu realisieren, da das Sportamt daran interessiert ist, die vorhandenen Kapazitäten möglichst vollständig auszunutzen. Da jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterversorgung an Sportanlagen besteht, ist eine weitere Ausdehnung nicht möglich.

 

Ferner ist noch darauf hinzuweisen, dass auch die Interessen (Z.B. Lärmschutz) der Nichtnutzer von Sportanlagen zu beachten sind.

 
 

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