Drucksache - 1285/XVII
Das
Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Im
Schuljahr 2005/2006 hat das Schulamt eine Umfrage an alle Schulen gerichtet, in
der die aktuelle Nutzung der Freiflächen (Schulhöfe und Sportplätze) durch die
Schule einschließlich eventueller Ganztagsbetreuung sowohl an den Schultagen,
als auch an den Wochenenden und in den Ferien abgefragt wurde. Mit dem
Angebot der Ganztagsbetreuung an allen Grund- und Sonderschulen im Bezirk
Tempelhof-Schöneberg erweitert sich die schulische Nutzung der Freiflächen auf
täglich von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr, auch in den Ferien. Nach
Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Schulhöfen kann
festgestellt werden, dass sich alle Schulgrundstücke im Fachvermögen
“Schule” befinden. Auf dieser Grundlage hat die Schule über die
tatsächlichen Nutzung der Freiflächen mit ihren Gremien zu entscheiden. Einem
Votum der jeweiligen Schule wird der Schulträger entsprechen. Die jahrelange
Diskussion in der Spielplatzkommission hat letztlich auch zu diesem Ergebnis
geführt. Eine
aktuelle Zusammenstellung der Nutzung der Schulhöfe ist der Anlage 1 zu
entnehmen. Die Schulen
haben sehr deutlich ihre Beweggründe für die Nichtöffnung der Schulhöfe
dargestellt. Einige wesentliche Punkte seien nachstehend beispielhaft genannt: ·
Zugänge
zu Schuldächern wären möglich (Unfallgefahr) ·
Beschwerden
der Nachbarn wegen Lärm ·
Nicht
gesicherte Reinigung der Freiflächen ·
Fehlendes
Aufsichtspersonal ·
Erhebliche
Sachbeschädigungen ·
Probleme
mit Dealern (Rauschgift, Spritzen, Kondome, Flaschen usw.) ·
Gelände
unter polizeilicher Beobachtung ·
Eigene
schulische Veranstaltungen an Wochenenden ·
Notwendige
“Ruhepausen” für die Vegetation ·
Verschmutzungen
durch Hundekot ·
Fehlende
Kontrollmöglichkeit durch Hausmeister ·
Fehlende
Toiletten, dadurch Nutzung von Büschen Einige
wenige Schulen haben sich zu den Voraussetzungen für die außerschulische
Nutzung der Freiflächen geäußert. In diesem Zusammenhang wurden vor allen
Dingen folgende Anregungen und Bedingungen genannt: ·
Bauliche
Ergänzungen und Änderungen wie z.B. Umzäunungen einschl. Tore sowie sichere
Zugangs- und Abgangsmöglichkeiten in die Gebäude und deren Sanitäranlagen. ·
Zusätzliche
Schließ- und Aufsichtsdienste durch Schulhausmeister oder anderes Aufsichts-
bzw. Wachpersonal. ·
Bereitstellung
zusätzlicher Mittel für befürchtete Sachschäden und erhöhten Reinigungsaufwand. ·
Zusätzliche
pädagogische Betreuungsprogramme mit bis zu vier Erziehern oder
Sozialpädagogen. Das
Bezirksamt ist aus den verschiedensten Gründen der Überzeugung, dass die
Bereitstellung öffentlicher Flächen und Gebäude zur Nutzung für Kinder und
Jugendliche sinnvoll und wünschenswert ist. Dessen ungeachtet, kann das Bezirksamt
die Augen nicht davor verschließen, dass diese Zielstellung im Widerspruch zu
verschiedenen durch das Bezirksamt nicht beeinflussbare Gegebenheiten steht. Zu
diesen, dem Bezirksamt bekannten Problembereichen gehört bei den bezirklichen
Grundschulen das allgemein von diesen Schulen nicht akzeptierte Nebeneinander
von Ganztagsbetrieb und außerschulischer Nutzung. Als Problem
erkennt das Bezirksamt außerdem, dass auf die Schulen durch unkontrollierte
Nutzung und unsensiblen Umgang mit öffentlichen Eigentum ein erhöhter Personal-
und Finanzbedarf zukommen könnte, für den bei der angespannten
Haushaltssituation bisher keine Finanzierung erkennbar ist. Zusätzliche
personelle Ressourcen sind nach den Erfahrungen des Schulamtes in aller Regel
im Umfeld des Unterrichtes sowie der hierauf bezogenen Betreuung eingesetzt.
Dies gilt bisher auch für die Angebote, die von den
Beschäftigungsgesellschaften im ABM- und MAE-Bereich unterbreitet werden. Die
Anregung, Personal für Betreuungsangebote außerhalb der unterrichtlichen
Kernzeiten aus diesem Beschäftigungssektor zu gewinnen, wird vom Schulamt
begrüßt. Es fanden deshalb entsprechende Gespräche mit dem Ergebnis statt, dass
eine Beschäftigungsgesellschaft Anfang 2006 eine AB-Maßnahme
“Schulhofkümmerer” beim Jobcenter Tempelhof-Schöneberg beantragt
hat. Diese Maßnahme wurde bereits vom Schulamt gegenüber dem Jobcenter
Tempelhof-Schöneberg befürwortet. Die Maßnahme kann jedoch dort wegen der
langfristigen Vorlaufzeiten frühestens in der Planung für 2007 Berücksichtigung
finden. Aus der
Sicht des Bezirksamtes wird die schulrechtlich vorgesehene
Schulprogrammentwicklung wahrscheinlich an einigen Schulen zu
Problembegrenzungen und Anregungen für Lösungen führen, da vor allem die
Grundschulen sich bei der Öffnung gegenüber dem Lebensumfeld verstärkt diesem
Problem werden stellen müssen. Das
Schulamt sieht trotz intensiver Prüfung in einem angemessenen Zeitraum keine
realisierbare Möglichkeit, die angeregten baulichen oder personellen
Nachbesserungen mit Ausnahme der o.g. beantragten AB-Maßnahme zu realisieren
bzw. zu finanzieren. Das
Ergebnis einer aktuelle Abfrage, welche Schul-Freiflächen zu welchen Zeiten
geöffnet sind, kann der Anlage 2 entnommen werden. Eine
weitere Öffnung der Sportanlagen ist nicht möglich, da bereits die rechtlich
vorgegebenen Rahmenzeiten gemäß der Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN)
ausgeschöpft sind. Die
Sportanlagen sind montags – freitags von 08.00 Uhr – 22.00 Uhr
geöffnet. Vormittags werden die Anlagen überwiegend von den Schulen genutzt und
ab ca. 16.00 Uhr beginnt der Trainingsbetrieb der Vereine. Am
Wochenende stehen die Anlagen grundsätzlich von 09.00 – 18.00 Uhr zur
Verfügung und werden ebenfalls überwiegend von den Vereinen und den
Betriebssportgruppen genutzt. Für
bestimmte Anlagen (z.B. Sporthalle Schöneberg) werden auch längere
Nutzungszeiten vergeben. Diese Vergabe erfolgt jedoch ausschließlich über
einzelne Überlassungsverträge. Sofern die
Kapazitäten vorhanden sind und der übliche Trainings.- und Spielbetrieb nicht
beeinträchtigt wird, werden die Anlagen auch außerhalb vom Schul- und
Vereinsbetrieb für Einzelakteure oder kleinere Freizeitgruppen zur Verfügung
gestellt. Es wird
versucht auch individuelle Wünsche zu realisieren, da das Sportamt daran
interessiert ist, die vorhandenen Kapazitäten möglichst vollständig
auszunutzen. Da jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Unterversorgung an
Sportanlagen besteht, ist eine weitere Ausdehnung nicht möglich. Ferner ist
noch darauf hinzuweisen, dass auch die Interessen (Z.B. Lärmschutz) der
Nichtnutzer von Sportanlagen zu beachten sind. |
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