Drucksache - 1232/XVII
MERKBLATT
über die Vergabe von Sondermitteln durch die BVV Die
Sondermittel der BVV dienen dazu, außerhalb der durch den Haushalt festgelegten
Titelzuordnungen Mittel und Zuschüsse für Vereine, Bürgerinitiativen und
Projekte aller Art zur Verfügung stellen zu können. Für bereits begonnene
Maßnahmen ist die Vergabe von Sondermitteln unzulässig. Auch ist eine
nachträgliche Finanzierung abgeschlossener Projekte haushaltsrechtlich nicht
möglich Der Antrag auf Vergabe von Sondermitteln muss daher mindestens 3 Monate
vor Beginn einer Maßnahme eingereicht werden. Hierbei sollen die nachstehenden
Grundsätze beachtet werden: 1.
Sondermittel müssen schriftlich beim
Bezirksverordnetenvorsteher beantragt werden. 2.
Die Maßnahme, für die die Zuwendung
erfolgen soll, muss genau beschrieben werden. 3.
Der Eigenanteil muss dargestellt werden.
Projekte, die einen Eigenanteil / eine Eigenleistung erbringen, werden
vorrangig bedacht. 4.
Der erwünschte Zuschuss ist zu benennen.
Hierbei soll die Summe von 2.000 Euro nicht überschritten werden. 5.
Mindestens drei Kostenvoranschläge müssen
dem Antrag beigefügt werden. 6.
Grundsätzlich soll jeder Begünstigte
innerhalb eines Haushaltsjahres nur eine Bezuschussung erhalten. |
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