Auszug - Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten
Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Gem. § 21 Abs.1 Bez.VG wird die in der Anlage genannte Person in die genannten Ausschüsse als Bürgerdeputierter bzw. als stellvertretende Bürgerdeputierter gewählt. |
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