Auszug - Derzeit keine Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, zunächst von einer Abgabe des Grundstücks Tempelhofer Damm 163 an den Liegenschaftsfonds Abstand zu nehmen und das Grundstück einstweilen weiter als Parkraum zu bewirtschaften. Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, nach dem Scheitern der Pläne zum Projekt Rathaus-Passage die weitere Entwicklung des Komplexes Rathaus Tempelhof und der entlang der Götzstraße liegenden bezirklichen Einrichtungen zu skizzieren. In diesem Zusammenhang wäre deutlich aufzuzeigen, ob dem Grundstück Tempelhofer Damm 163 dabei eine Schlüsselstellung zukäme. Sollte sich das Grundstück tatsächlich als entbehrlich für bezirkliche Zwecke erweisen, so ist eine Abgabe an den Liegenschaftsfonds erst zu betreiben, wenn die künftige Nutzung ( etwa als Standort für ein Wohn- und Geschäftshaus) durch verbindliche Bauleitplanung gesichert ist. |
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