Auszug - Geschäftliche Mitteilungen  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenvorsteherin, Frau Dittmeyer eröffnet die 11

Die Bezirksverordnetenvorsteherin, Frau Dittmeyer, eröffnet die 11. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der XIX. Wahlperiode.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratuliert die Vorsteherin Frau M. Kühnemann, die am 16.08.2012 einen runden Geburtstag feierte.

 

Entschuldigt für die heutige Sitzung sind die Bezirksverordneten Herr Olschewski, Herr Gramsch, Frau Dehn, Frau Dönertas, Herr Behrendt, Frau Suka, Frau Marx, Herr Hauschild und Herr Pfender.

Frau Dittmeyer wird die Sitzung gegen 18:30 Uhr verlassen. Ihre Stellvertreterin, Frau Zander-Rade, wird ab diesem Zeitpunkt die Sitzungsleitung übernehmen.

 

Im Nachgang zur Tagesordnung wurden verteilt:

  • zwei Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Sport
  • acht Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung
  • aus dem Bezirksamt acht Mitteilungen zur Kenntnisnahme
  • ein Ersetzungsantrag der Fraktion der CDU zur Drucks.Nr. 0349/XIX
  • ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zur Drucks.Nr. 0331/XIX
  • ein Ergänzungsantrag der Fraktion der SPD zur Drucks.Nr. 0349/XIX
  • eine Austauschseite der Fraktion der SPD zur Drucks.Nr. 0342/XIX
  • eine Austauschseite der Fraktion der SPD zur Drucks.Nr. 0351/XIX
  • eine Austauschseite der Fraktion die GRÜNEN zur Drucks.Nr. 0349/XIX
  • eine Dringlichkeitsantrag der Fraktion der GRÜNEN

Der Dringlichkeit wird nicht widersprochen.

 

 

In die vorliegende Konsensliste werden die Drucksachen Nr. 0349/XIX und 0325/XIX mit der Empfehlung Beschluss zusätzlich aufgenommen. Die so geänderte Konsensliste wird verabschiedet.

 

 

Die Vorsteherin verliest die unbeantworteten Kleinen Anfragen gem. § 39 Abs. 3 GO BVV

 
 

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