Auszug - Kompromisslösung zum Heinrich-Lassen-Park nicht unterlaufen!  

 
 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.12
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 18.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1841/XVIII Kompromisslösung zum Heinrich-Lassen-Park nicht unterlaufen!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt, Natur und VerkehrBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Beratung mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks

Gemeinsame Beratung mit der Mitteilung zur Kenntnisnahme Drucks.Nr.1751.

 

Es liegt ein gemeinsamer Ersatzantrag der Fraktionen B’90/Grüne und CDU vor.

Die Fraktion der SPD legt einen Änderungsantrag zu dem Ersatzantrag vor.

Beratungsbeiträge: BV Hauschild, Seltz, Zander, Oltmann, Ahlhoff und Olschewski

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD bekommt keine Mehrheit.

Zu dem Ersatzantrag beantragt die Fraktion der SPD namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis (ist elektronisch unter Anlagen zu diesem TOP einzusehen und wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.)

Abgegebene Stimmen:               48

Enthaltungen :                                            2

Nein-Stimmen:                            17

Ja-Stimmen:                                          29

Mehrheitsbeschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass das Bezirksamt mit der Umsetzung des

BVV-Beschlusses 1751/XVIII vom 16.03.2011 bisher nicht erkennbar begonnen hat.

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt fest, dass das Bezirksamt offensichtlich entgegen

dem Beschluss der BVV, an seiner eigenen Wegeplanung festhalten will.

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt klar, dass mit dem BVV-Beschlusses 1751/XVIII das Bezirksamt aufgefordert wurde, dem Fachausschuss die konkrete Ausgestaltung der Zielplanung „inklusive einer unterlegten Kostenschätzung vor Baubeginn“ bis April 2011 vorzulegen. Das Bezirksamt befindet sich mit der Vorlage der Kostenschätzung deutlich im Verzug.

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt daher gem. § 12 (3) Satz 1 BezVG ihren Beschluss 1751/XVIII vom 16.3.2011 und fordert das Bezirksamt auf, nunmehr bis zum 31.05.2011 die zu unterlegende Kostenschätzung (mit Preis- und Mengenangaben) der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich vorzulegen.

Sollte das Bezirksamt erneut entgegen der Beschlusslage der BVV handeln, behält sich die

Bezirksverordnetenversammlung die Einschaltung der Bezirksaufsichtsbehörde vor.

Ferner wird das Bezirksamt aufgefordert, den in der Stellungnahme des Rechtsamtes vom 12.05.2011 genannten angeblichen Schaden in Höhe von EUR 108.300 ebenso bis zum 31.05.2011 detailliert schriftlich zu belegen und der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen